Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ? |
ronny318
Grünschnabel
Dabei seit: 03.04.2010
Beiträge: 2
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.289
Nächster Level: 13.278
|
|
Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ? |
|
Hallo,
folgendes Geschehene möchte ich hier kurz schildern, auch wenn einzelne Teile hiervon schon in den Tiefen des Forums angesprochen wurden.
Im vergangenen Jahr baute ich mir eine Solardachanlage zur Einspeisung des erzeugten Stromes in das Stromnetz auf mein Haus auf. Die Anlage hat eine Leistung von 5,25 kWp.
Die Anmeldung beim FA erfolgte zeitnah.
Nur die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amtsbezirk habe ich warten lassen, da ich mir nicht sicher war, ob dies nötig ist. Weil ich ein für und wider in verschiedensten Diskussionsforen las, schrieb ich dem zuständigen Amt und fragte an ob eine Gewerbeanmeldung nötig sei. Ich bat darum mir die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.
Was dann kam, kann ich bis heute nicht nachvollziehen.
Als Antwort vom Amt erhielt ich nicht etwa eine Entscheidungsfindung, sondern eiine fertig ausgefüllte und gesiegelte Gewerbeanmeldung, die ich nur noch unterschreiben sollte - also so meine ich, eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen.
Dazu natürlich einen Kostenbescheid, mit veralteter Rechtsgrundlage, denn nach genannter Rechtsgrundlage ist die aufgeführte Gebühr falsch, denn vor 9 Jahren betrug die Verwaltungsgebühr 5,50 Euro weniger.
Ein Widerspruch gegen den Kostenbescheid wurde abgelehnt.
Ich frage mich nun, was soll das?
Ich denke doch, dass eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen nicht statthaft ist. Oder?
Ist denn die Gewerbeanmeldung nicht erst rechtlich wirksam, wenn ich diese unterschrieben habe.
Wütend
bin ich vor allen Dingen, weil der Sachbearbeiter im Amt scheinbar meine Anfrage nicht lesen konnte, denn dort stand was von einer Anfrage drin und nichts von einer Anmeldung.
Wie das alles nun weitergehen soll, bin ich mir noch nicht sicher. Ich strebe wahrscheinlich eine Verwaltungsklage an. Zumindestens habe ich noch 2 Wochen Bedenkzeit.
Hat hier jemand ein paar Ratschläge für mich?
Schöne Osterfeiertage !
|
|
1
04.04.2010 00:08 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
JungerMann
Grünschnabel
Dabei seit: 28.04.2010
Beiträge: 2
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.239
Nächster Level: 13.278
|
|
Sieh das doch einfach als Serviceleistung vom Amt. Was willste da klagen? Manchmal wirkt ein Anruf schon wunder.
Gruss Michael
|
|
2
29.04.2010 23:18 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Herr Rothe
Grünschnabel
Dabei seit: 18.10.2006
Beiträge: 4
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 25.630
Nächster Level: 29.658
|
|
RE: Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ? |
|
Natürlich gibt es keine Gewerbeanmeldung von Amts wegen. In dem er Ihnen den ausgefüllten Anmeldevordruck zugesandt hat, war die Antwort auf Ihre Frage doch wohl klar und der Sachbearbeiter sehr bemüht und hilfreich. Auch klar ist, dass die Anmeldung erst wirksam wird, wenn sie mit Ihrer Unterschrift im Amt eingeht.
Was ist hier das Problem ? Für die Gewerbeanzeige wird eine Verwaltzungsgebühr anfallen. Dass die Zahlungsunterlagen gleich mitgeschickt werden, beschleunigt nur das Verfahren !
Wäre es Ihnen lieber gewesen, der Sachbearbeiter hätte Ihnen einen leeren Vordruck mit dem Hinweis auf die Anzeigepflicht zugesandt ? Seinen Sie froh, dass er nicht gleich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Anzeige eingeleitet hat, schließlich hätte die Anmeldung schon im letzen Jahr (gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme) erfolgen müssen !
|
|
3
30.04.2010 09:42 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.714
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.736.687
Nächster Level: 11.777.899
|
|
RE: Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ? |
|
Zitat: |
Original von Herr Rothe
schließlich hätte die Anmeldung schon im letzen Jahr (gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme) erfolgen müssen ! |
|
Hallo,
das mit dem "müssen" ist so eine Sache.
Eine Anzeigepflicht für Photovoltaikanlagen besteht nämlich nicht (zumindest nicht für Anlagen der genannten Größe), gleichwohl werden "freiwillige" Anzeigen vielerorts entgegengenommen.
Das Thema wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert (einfach mal unter dem Stichwort "Photovoltaik" suchen).
Ansonsten trifft es natürlich zu, dass es eine Anmeldung von Amts wegen nicht gibt, hier wurde offenbar nur ein bereits ausgefülltes Formular übersandt. Womöglich wäre aber ein kurzes Begleitschreiben hilfreich gewesen.
|
|
4
30.04.2010 10:30 |
|
|
ronny318
Grünschnabel
Dabei seit: 03.04.2010
Beiträge: 2
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 17 [?]
Erfahrungspunkte: 10.289
Nächster Level: 13.278
Themenstarter
|
|
Hallo
vielen Dank für die drei Beiiträge. Habe schon gedacht, dass sich niemand für diese Problematik interessiert.
@ Michael,
Service am Bürger, so denke ich, sieht etwas anders aus. Wo kommen wir denn dahin, wenn jede Anfrage ein Verwaltungsakt zur Folge hat.
Beispiel: Ich will mein Auto parken, bin mir aber nicht sicher, ob ich da, wo ich stehe eingeschränktes Haltebverbot ist und mit meiner Anfrage ein Knöllchen vom OA zugesandt bekomme.
Übrigens ... auch ein Anruf beim Mitarbeiter des Gewerbeamtes hat an seinem Standpunkt ein Gewerbe anmelden zu müssen nicht geändert. Ein Wunder blieb also aus.
@Herr Rothe
Wie erklären sie sich denn dann den Kostenbescheid und die daraus resultierende nicht aufschiebbare Zahlungsverpflichtung? Auch im Widerspruchsverfahren blieb man (ohne meine Unterschrift) auf die Anmeldung bestehen. Auch der Widerspruch zum Kostenbescheid wurde verworfen.
Lieber wäre mir schon ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gewesen, wenn ich so direkt gefragt werde. Denn ob ich ein Gewerbe anmelden muss, ist meiner Meinung nach nicht eindeutig geklärt.
Übrigens ist steuerrechtlich beim Finanzamt ALLES mit Betriebsaufnahme gemeldet. (Das war übrigens auch ein Grund, weshalb ich ein Gewerbe anmelden solle, so der Mitarbeiter des Gewerbeamtes)
@ Thomas Mischner
Ganz meiner Meinung mit dem "müssen".
Das Problem ist nur, dass hier im Amt ************* rechtlich scheinbar niemand auf dem Dampfer ist. Wenn schon der Hauptamtsleiter mir zum Abschied sagt, dass ich doch klagen könne, wenn es mir nicht gefällt.
Eine ziemlich verfahrene Situation mit Widerspruchsablehnung und der eigentlich überflüssigen Klage meinerseits.
Sogar die Kommunalaufsicht sieht den ganzen Ablauf mit meiner Anfrage und der Entscheidung Gewerbeanmeldung und Kostenbescheid als rechtlich fragwürdig an.
Was wäre das Problem gewesen, wenn ich die gesiegelte Gewerbeanmeldung erstmal Kostenbescheid bekommen hätte? Oder meine Anfrage einfach nur beantwortet wäre?
Gruß Ronny
[Mod on] Daten teilweise anonymisiert - Bitte Foren-regeln beachten [Mod off] |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ronny318: 02.05.2010 23:18.
|
|
5
02.05.2010 22:48 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 37.395 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.692.478
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|