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Zum Ende der Seite springen Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ?
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ronny318 ronny318 ist männlich
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Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ?

Hallo,
folgendes Geschehene möchte ich hier kurz schildern, auch wenn einzelne Teile hiervon schon in den Tiefen des Forums angesprochen wurden.

Im vergangenen Jahr baute ich mir eine Solardachanlage zur Einspeisung des erzeugten Stromes in das Stromnetz auf mein Haus auf. Die Anlage hat eine Leistung von 5,25 kWp.
Die Anmeldung beim FA erfolgte zeitnah.
Nur die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amtsbezirk habe ich warten lassen, da ich mir nicht sicher war, ob dies nötig ist. Weil ich ein für und wider in verschiedensten Diskussionsforen las, schrieb ich dem zuständigen Amt und fragte an ob eine Gewerbeanmeldung nötig sei. Ich bat darum mir die Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

Was dann kam, kann ich bis heute nicht nachvollziehen.
Als Antwort vom Amt erhielt ich nicht etwa eine Entscheidungsfindung, sondern eiine fertig ausgefüllte und gesiegelte Gewerbeanmeldung, die ich nur noch unterschreiben sollte - also so meine ich, eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen.
Dazu natürlich einen Kostenbescheid, mit veralteter Rechtsgrundlage, denn nach genannter Rechtsgrundlage ist die aufgeführte Gebühr falsch, denn vor 9 Jahren betrug die Verwaltungsgebühr 5,50 Euro weniger.

Ein Widerspruch gegen den Kostenbescheid wurde abgelehnt.

Ich frage mich nun, was soll das?
Ich denke doch, dass eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen nicht statthaft ist. Oder?
Ist denn die Gewerbeanmeldung nicht erst rechtlich wirksam, wenn ich diese unterschrieben habe.

Wütend Wand bin ich vor allen Dingen, weil der Sachbearbeiter im Amt scheinbar meine Anfrage nicht lesen konnte, denn dort stand was von einer Anfrage drin und nichts von einer Anmeldung.

Wie das alles nun weitergehen soll, bin ich mir noch nicht sicher. Ich strebe wahrscheinlich eine Verwaltungsklage an. Zumindestens habe ich noch 2 Wochen Bedenkzeit.

Hat hier jemand ein paar Ratschläge für mich? Danke

Schöne Osterfeiertage !
1 04.04.2010 00:08 ronny318 ist offline E-Mail an ronny318 senden Beiträge von ronny318 suchen
Solon
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JungerMann JungerMann ist männlich
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Sieh das doch einfach als Serviceleistung vom Amt. Was willste da klagen? Manchmal wirkt ein Anruf schon wunder.
Gruss Michael
2 29.04.2010 23:18 JungerMann ist offline E-Mail an JungerMann senden Beiträge von JungerMann suchen
Solon
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Herr Rothe   Zeige Herr Rothe auf Karte Herr Rothe ist männlich
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RE: Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ?

Natürlich gibt es keine Gewerbeanmeldung von Amts wegen. In dem er Ihnen den ausgefüllten Anmeldevordruck zugesandt hat, war die Antwort auf Ihre Frage doch wohl klar und der Sachbearbeiter sehr bemüht und hilfreich. Auch klar ist, dass die Anmeldung erst wirksam wird, wenn sie mit Ihrer Unterschrift im Amt eingeht.

Was ist hier das Problem ? Für die Gewerbeanzeige wird eine Verwaltzungsgebühr anfallen. Dass die Zahlungsunterlagen gleich mitgeschickt werden, beschleunigt nur das Verfahren !

Wäre es Ihnen lieber gewesen, der Sachbearbeiter hätte Ihnen einen leeren Vordruck mit dem Hinweis auf die Anzeigepflicht zugesandt ? Seinen Sie froh, dass er nicht gleich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verspäteter Anzeige eingeleitet hat, schließlich hätte die Anmeldung schon im letzen Jahr (gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme) erfolgen müssen !
3 30.04.2010 09:42 Herr Rothe ist offline E-Mail an Herr Rothe senden Beiträge von Herr Rothe suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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RE: Anmeldung Photovoltaikanlage von Amts wegen ?

Zitat:
Original von Herr Rothe
schließlich hätte die Anmeldung schon im letzen Jahr (gleichzeitig mit der Betriebsaufnahme) erfolgen müssen !


Hallo,

das mit dem "müssen" ist so eine Sache.
Eine Anzeigepflicht für Photovoltaikanlagen besteht nämlich nicht (zumindest nicht für Anlagen der genannten Größe), gleichwohl werden "freiwillige" Anzeigen vielerorts entgegengenommen.
Das Thema wurde bereits mehrfach hier im Forum diskutiert (einfach mal unter dem Stichwort "Photovoltaik" suchen).
Ansonsten trifft es natürlich zu, dass es eine Anmeldung von Amts wegen nicht gibt, hier wurde offenbar nur ein bereits ausgefülltes Formular übersandt. Womöglich wäre aber ein kurzes Begleitschreiben hilfreich gewesen.
4 30.04.2010 10:30 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
ronny318 ronny318 ist männlich
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Hallo
vielen Dank für die drei Beiiträge. Habe schon gedacht, dass sich niemand für diese Problematik interessiert.

@ Michael,
Service am Bürger, so denke ich, sieht etwas anders aus. Wo kommen wir denn dahin, wenn jede Anfrage ein Verwaltungsakt zur Folge hat.
Beispiel: Ich will mein Auto parken, bin mir aber nicht sicher, ob ich da, wo ich stehe eingeschränktes Haltebverbot ist und mit meiner Anfrage ein Knöllchen vom OA zugesandt bekomme.
Übrigens ... auch ein Anruf beim Mitarbeiter des Gewerbeamtes hat an seinem Standpunkt ein Gewerbe anmelden zu müssen nicht geändert. Ein Wunder blieb also aus.

@Herr Rothe
Wie erklären sie sich denn dann den Kostenbescheid und die daraus resultierende nicht aufschiebbare Zahlungsverpflichtung? Auch im Widerspruchsverfahren blieb man (ohne meine Unterschrift) auf die Anmeldung bestehen. Auch der Widerspruch zum Kostenbescheid wurde verworfen.
Lieber wäre mir schon ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gewesen, wenn ich so direkt gefragt werde. Denn ob ich ein Gewerbe anmelden muss, ist meiner Meinung nach nicht eindeutig geklärt.
Übrigens ist steuerrechtlich beim Finanzamt ALLES mit Betriebsaufnahme gemeldet. (Das war übrigens auch ein Grund, weshalb ich ein Gewerbe anmelden solle, so der Mitarbeiter des Gewerbeamtes)

@ Thomas Mischner
Ganz meiner Meinung mit dem "müssen".
Das Problem ist nur, dass hier im Amt ************* rechtlich scheinbar niemand auf dem Dampfer ist. Wenn schon der Hauptamtsleiter mir zum Abschied sagt, dass ich doch klagen könne, wenn es mir nicht gefällt.
Eine ziemlich verfahrene Situation mit Widerspruchsablehnung und der eigentlich überflüssigen Klage meinerseits.
Sogar die Kommunalaufsicht sieht den ganzen Ablauf mit meiner Anfrage und der Entscheidung Gewerbeanmeldung und Kostenbescheid als rechtlich fragwürdig an.
Was wäre das Problem gewesen, wenn ich die gesiegelte Gewerbeanmeldung erstmal Kostenbescheid bekommen hätte? Oder meine Anfrage einfach nur beantwortet wäre?

Gruß Ronny

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von ronny318: 02.05.2010 23:18.

5 02.05.2010 22:48 ronny318 ist offline E-Mail an ronny318 senden Beiträge von ronny318 suchen
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