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Zum Ende der Seite springen Nebenjob = Gewerbeanmeldung
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Chris77 Chris77 ist männlich
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Nebenjob = Gewerbeanmeldung

Guten Abend.

Ich möchte mit meinem Kollegen zwecks Nebenjob ein Gewerbe anmelden.
Nun ist mein Kollege Vater von zwei Kindern. Wäre es nicht schon steuerlich von Vorteil, wenn er das Gewerbe auf seinen Namen anmeldet, wegen Steuererleichterungen bezüglich der Kinder (Kinderfreibeträge)?

Wenn das Gewerbe auf den Namen meines Kollegen läuft ist es dann möglich, die Rechnungen über Mietauto und geliehenes Equipment welches auf meinem Namen laufen wird, problemlos steuerlich abzusetzen? Also kann es Probleme geben, wenn das Gewerbe auf Herrn X angemeldet ist, Rechnungen aber abgesetzt werden wollen die den Namen von Herrn Y tragen?

Sollte derjenige, auf den das Gewerbe eingetragen ist, seinen Partner als Aushilfe angeben? Ist so etwas möglich und steuerlich von Vorteil?
1 04.01.2010 19:11 Chris77 ist offline E-Mail an Chris77 senden Beiträge von Chris77 suchen
Solon
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RE: Nebenjob = Gewerbeanmeldung

Feierabend-Gewerbetreibende.

Ein Gewerbe muss immer von den Personen angemeldet werden, die es betreiben. Wenn es gemeinsam betrieben wird, handelt es sich um eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (§ 705 ff BGB).

Soll nur ein Partner als Gewerbetreibender agieren, kann der andere nur als Arbeitnehmer oder Vermieter von Betriebsgegenständen auftreten. Die Gesellschaft zu verschleiern ist zwar möglich, aber rechts- und ordnungswidrig.

Zu den steuerlichen Problemen wäre ein Steuerberater zu fragen. Hier nur einige Tipps: Wenn Sie dem Partner Gegegenstände zur Nutzung vermieten, kann der andere zwar Betriebskosten geltend machen, Sie selbst erzielen aber zu versteuernde Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Rechnungen, die keine Zahlung vom Gewerbetreibenden fordern, können wohl auch nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Diese Zahlungen fallen dann rechtlich nicht an, da sie jemand anderen zur Zahlung verpflichten.

Sie sollten daher ein Gespräch mit einer Existenzgründungsberatung oder einem Steuerberater führen. Wahrscheinlich wird Ihnen geraten, dass jeder eine Gewerbeanmeldung für eine GbR erstatten sollte.



__________________
Thomas Kirchhammer
2 04.01.2010 22:15 Ingolstadt ist offline E-Mail an Ingolstadt senden Homepage von Ingolstadt Beiträge von Ingolstadt suchen
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