Textilkennzeichnungsgesetz - Bußgeldverfahren |
domim
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Textilkennzeichnungsgesetz - Bußgeldverfahren |
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an alle Kolleginnen und Kollegen,
habe eine Frage in Bezug auf die Einleitung eines Owi´s wegen einem Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetzes. Im konkreten Fall habe ich die Meldung vom Zollamt erhalten, dass ein hier ansässiger Unternehmer zweimal in kürzester Zeit Kleidung ohne Ettiketierung eingeführt hat. Mir liegen die Vorgänge jetzt zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren auf dem Tisch.
Meine Frage an Euch: Nach welchen Kriterien legt Ihr die Höhe des Bußgeldes hierbei fest?
schon mal für Eure Antworten!
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Feierabend!!!
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1
25.11.2008 11:36 |
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Solon
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Vollmar-HEF
Tripel-As
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RE: Textilkennzeichnungsgesetz - Bußgeldverfahren |
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Hallo domim,
da ich von zu Hause schreibe, liegt mir die TextilkennzeichnungsVO nicht vor.
Trotzdem ist die erste Frage bei der Bemessung der Geldbuße bei Verfahren, die selten vorkommen und man daher keine Vergleiche ziehen kann, wie hoch der Gesetzgeber den Bußgeldrahmen angesetzt hat.
Erfahrungsgemäß ist bei derartigen Verstößen dieser Rahmen im Vergleich zu anderen Verstößen verhältnismäßig niedrig (evtl. bis zu 5000,00 Euro), sodass die Geldbuße bei Erstverstößen im stehenden Gewerbe unter der Eintragungsgrenze des GZR anzusiedeln ist. Es sei denn, der Betroffene hat durch die Ordnungswidrigkeit einen finanziellen Gewinn, den es natürlich abzuschöpfen gilt.
Gruß aus Bad Hersfeld
Norbert Vollmar
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2
25.11.2008 19:57 |
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Solon
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