unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Textilkennzeichnungsgesetz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Textilkennzeichnungsgesetz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 06.05.2005
Beiträge: 145
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.005.167
Nächster Level: 1.209.937

204.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Textilkennzeichnungsgesetz

Hallo an alle.

Bei uns tut sich da eine Frage auf. Hat jemand von euch schon mal mit dem Textilkennzeichnungsgesetz zu tun gehabt? Am besten mit der Sicherstellung von nicht oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichneten Textilien?

Grund:
Wir haben hier viele Textilbetriebe und bei einigen haben wir Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz festgestellt. Wir wollen nun eigentlich diese Textilien sicherstellen und in Verwahrung nehmen, bis der Gewerbetreibende nachweisen kann, daß er sich die Etiketten mit der richtigen Bezeichnung besorgt hat. In diesem Fall würden die Textilien wieder herausgegeben mit der Auflage, diese erst wieder in den Verkehr bringen zu dürfen, nachdem wir es erneut geprüft haben.

Da das Textilkennzeichnungsgesetz selbst keine Einziehungsvorschrift beinhaltet, ist der Weg über § 22 OWiG versperrt. Auch mit einer Beschlagnahme nach §§ 94 oder 111b StPO kommt man wohl regelmäßig nicht zum Erfolg. So bleibt nur die Sicherstellung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (§ 40 ff.) Wir sind gerade dabei einen Bescheid zu erstellen, würden uns daher natürlich über Erfahrungen freuen, die wir mit einfließen lassen könnten.

Wer das TextilkennzG nicht hat, hier der Link http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/textilkennzg/index.html (denke das die Seite ja hinreichend bekannt ist, wer sie nicht kennt, hier findet man alle Bundesgesetze)

Und für das HSOG schaut hier http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/31_oeffentliche_sicherheit/31
0-63-hsog/hsog.htm
(hier gibts dann das ganze Hessenrecht)

Unabhängig von der Sicherstellung werden wir natürlich Bußgelder verhängen.

Und nun sind wir gespannt, was Ihr für Erfahrungen mit dem Textilkennzeichnungsgesetz gemacht habt.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
1 19.08.2005 09:35 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.691.173
Nächster Level: 7.172.237

481.064 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Kollegen,

sind wir als ört. OB denn dafür zuständig? Ich kenne es nur, dass unser Lebensmittelüberwachungsamt (Kreisverwaltung) auf Grundlage des LMBG Überprüfungen vornimmt und die Kleidung etc. z.B. zu Untersuchungszwecken dem Chem. Untersuchungsamt vorlegt. Wir bekommen dann Nachricht, wenn ein Verstoß gegen das TKG vorliegt (z.B. falsche "Inhaltsangaben", keine Etiketten o.ä.). Wir verhängen dann nur die Geldbuße.
2 19.08.2005 10:47 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gewerbeamt Dreieich   Zeige Gewerbeamt Dreieich auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 06.05.2005
Beiträge: 145
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.005.167
Nächster Level: 1.209.937

204.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Gewerbeamt Dreieich


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Frau Kollegin,

leider ist das in dem Bereich nicht so einfach zu beantworten, da wohl bis zu 3 Behörden eine Zuständigkeit haben.

Textilien unterliegen den Regelungen des Textilkennzeichnungsgesetzes, Zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (§ 14) ist der Gemeindevorstand.

Des weiteren fallen Textilien aber auch das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, Zuständig ist bei uns auf Kreisebene das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen.

Zu letzt sind auf Textilien wohl auch noch die Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes anwendbar, Zuständigkeit dafür liegt beim Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sagte man uns nur, das von dort aus Proben genommen und untersucht werden können, nach den Maßgaben des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

Nach § 1 Abs. 1 HSOG sind wir Gefahrenabwehrbehörde, können demnach auch Maßnahmen nach § 40 HSOG ergreifen, wenn die Voraussetzungen des § 40 HSOG vorliegen.

Großes Problem ist auch, das unser Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit wenig Personal ausgestattet ist, die also auch nicht so wild darauf sind, sich auch noch damit zu beschäftigen. Wir reden hier über ne Menge Textilbetriebe, schätze mal so mindestens 100 Stück, eher mehr.

Wir werden uns halt auf Textilien beschränken, die garnicht gekennzeichnet sind, da wir für alles andere ja erst einmal Untersuchungsberichte bräuchten.

__________________
Magistrat der Stadt Dreieich Gewerbe und Gaststätten Hauptstraße 45 63303 Dreieich
3 19.08.2005 11:56 Gewerbeamt Dreieich ist offline E-Mail an Gewerbeamt Dreieich senden Homepage von Gewerbeamt Dreieich Beiträge von Gewerbeamt Dreieich suchen
Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-114.jpg

Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 44

Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 302.948
Nächster Level: 369.628

66.680 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ordnungswidrigkeit nach TextilkennzG

Hallo,

ich finde für das Land NRW keine Zuständigskeitsregelung bezüglich ordnungswidrigkeiten nach dem Textilkennzeichnungsgesetz. Habe allein eine Regelung für Hessen gefunden.

Hat wer aus dem Raum NRW Erfahrungen mit dem Gesetz bzw. kann mir wer sagen, wo die Zuständigkeiten geregelt sind ?

Danke !
4 19.11.2007 11:30 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
domim   Zeige domim auf Karte domim ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 17.11.2008
Beiträge: 43
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 242.556
Nächster Level: 242.754

198 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Lampe

Hallo,

aus aktuellem Anlass muss ich diesen Thread noch mal aufleben lassen.

Folgender Sachverhalt:
Habe über unsere Lebensmittelüberwachung eine Anzeige eines Zollamtes erhalten. Diese haben bei einer Kontrolle festgestellt, dass bei einer Lieferung aus dem Ausland für eine hier ansässige Firma ein Teil der Textilien nicht gekennzeichnet gewesen ist. Habe den Vorgang jetzt bei mir zwecks Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Mir stellen sich jetzt nur folgende Fragen:
Ist es wirklich zulässig, dass ich gegen die hier ansässige Firma (Auftraggeber) eine Owi einleite für ein Verstoß, welcher durch den Lieferanten (ausländische Firma) letztendlich begangen worden ist?

Gibt es hier neue Erkenntnisse zu der Sicherstellung der Textilien nach § 40 HSOG (s. Beispiel v. Gewerbeamt Dreieich)?

Wie verfahrt Ihr generell bei solchen Anzeigen? Führt Ihr eine Prüfung vor Ort durch? Wer leitet eventuelle Unterlassunganordnungen ein? Wir oder die LMÜ?

Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung

__________________

Feierabend!!!
5 21.11.2008 09:06 domim ist offline E-Mail an domim senden Homepage von domim Beiträge von domim suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Textilkennzeichnungsgesetz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Textilkennzeichnungsgesetz - Bußgeldverfahren Stehendes Gewerbe (allgemein)   25.11.2008 11:36 von domim     26.11.2008 07:05 von domim   Views: 1.721
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 230.142 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.621.755


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 109 | Gesamt: 0.195s | PHP: 99.49% | SQL: 0.51%