Vorlage Mietvertrag bei Gewerbeanmeldung, der von einem Iraker mit "Duldung" ausgestellt wurde und.. |
loeba01
Eroberer
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Vorlage Mietvertrag bei Gewerbeanmeldung, der von einem Iraker mit "Duldung" ausgestellt wurde und.. |
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Hallo Kollegen/-innen,
ich habe hier folgendes Anliegen.
Bei mir waren vor ca. 3 Wochen zwei polnische Frauen, die mir für Ihre Gewerbe-Anmeldung einen Mietvertrag über ihre Wohnung vorgelegt haben.
Leider haben wir oft das Problem, dass Gewerbe-Meldungen vom Polen, Bulgaren, Rumänen etc. nicht immer per Post zugestellt werden können (ca. 60%) und dann wieder "unzustellbar" an zu uns zurück gesandt werden.
Zwischenzeitlich lassen wir uns die Mietverträge vorlegen - na ja so lange sich keiner beschwert.....
Jetzt hat man mir einen MV vorgelegt, den ein Iraker ausgestellt hat. Dieser Iraker ist nicht Eigentümer der Wohnung, die er an diese Damen vermietet hat. Dieser Iraker verfügt nicht einmal über eine Aufenthaltserlaubnis sondern lediglich über eine Duldung.
Durch Ermittlungen konnte die Vermieterin des Anwesens ausfindig gemacht werden.
Es handelt sich um eine sehr alte Frau, die uns mitteilte, dass für die Mietverträge ihre Schwiegertochter zuständig wäre.
Der Iraker wäre lediglich Mieter im Anwesen.
Nun habe ich die Damen angeschrieben, dass sie mir einen gültigen MV vorlegen sollen. Jetzt habe ich wieder einen MV erhalten, gleicher Vermieter, andere Unterschrift, noch eine Person mehr drauf.
Wie würdet Ihr Euch verhalten?
Ich würde am liebsten keine Gewerbe-Anmeldung ausstellen, aber irgendwann müssen wir die Gewerbeanzeige ja mal bestätigen.
Was soll ich tun?
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11.11.2008 08:09 |
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Solon
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Hinskinator
Grünschnabel
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Moin,
zunächst einmal würde ich mir den Hauptmietvertrag (zwischen dem geduldeten Iraker und der Schwiegertochter) vorlegen lassen um zu prüfen, ob eine Untervermietung überhaupt zulässig ist. Als nächstes würde ich mit dem örtlich für den Iraker zuständigen Sozialamt (Leistungsstelle für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) Kontakt aufnehmen und denen mitteilen, dass dort evtl. zukünftig Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf die AsylbLG-Leistungen anzurechnen sind!
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2
11.11.2008 09:13 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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der Fall hat noch weitere Facetten.
Melden mehrere Personen - zumal aus Osteuropa - zur gleichen Zeit, das gleiche Gewerbe am selben Ort an, geht eine besondere Meldung an unser Finanzamt. Die haben das gewünscht, weil Gewerbemeldungen dort sofort nach Namen sortiert werden, so dass eine Ballung mit dem Hintergrund Scheinselbständigkeit dort nicht auffällt.
Zudem gibt es ein Papier, dass die Zusammenarbeit zw. Hauptzollämtern und Gewerbebehörden regelt, Hiernach müssen derartige derartige Sachverhalte auch dem Hauptzollamt gemeldet werden. Auch hier liegt der Grund in der nahe liegenden Scheinselbständigkeit.
Gruß von der Lah
Frank Schuster
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11.11.2008 10:31 |
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Ingo Hupens
Tripel-As
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Moin!
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann denn überhaupt die Vorlage eines Mietvertrages gefordert werden bzw. hindert mich die Vorlage des Mietvertrages daran, nach § 15 I GewO den Empfang der Anzeige innerhalb der 3-Tages-Frist zu bescheinigen?
Ob durch die Vorlage von Mietverträgen eine bessere Zustellung klappt, wage ich zusätzlich zu bezweifeln.
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11.11.2008 10:43 |
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