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Zum Ende der Seite springen Tauben fliegen lassen
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Jenny Jenny ist weiblich
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Tauben fliegen lassen

Guten Tag,
hier direkt mein zweiter komplizierter Fall.
In unserer VG gibt es eine Burg, auf der jährlich 40-50 Trauungen abgehalten werden. Nun haben wir die Anfrage eines Vaters, dessen minderjähriger Sohn (10 Jahre) dort auf Anfrage bei den Trauungen Tauben fliegen lassen möchte.

Grundsätzlich stellt sich mir nun die Frage, ob eien Gewerbeanmeldung hier überhaupt notwendig ist. Ich zweifele hier an dem TBM der Dauerhaftigkeit. Laut der mir bekannten Definition bedeutet dauerthaft, dass eine Tätigkeit nicht einmalig oder nur gelegentlich ausgeübt wird. Nun ist fraglich, ob diese Tätigkeit sich unter den Begriff "gelegentlich" subsumieren lässt...

Falls nein, was ist nötig für die Anmeldung? Laut der GewO kann jedermann ein gewerbe anmelden, hier ist von keiner Altergrenze die Rede. § 112 BGB sagt jedoch, "Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf. "

Dieser Gesetzestext lässt sich nun aber in meinen Augen auf zwei Arten auslegen. Entweder, der Junge darf ohne die Zustimmung des Vormundschaftgerichtes garkein Gewerbe anmelden, oder er darf ohne die Zustimmung anmelden, wird aber nicht unbeschränkt geschäftsfähig.
Wer bringt etwas Licht in mein Dunkel?

Generell sind wir der Auffassung, dass der Junge damit eh nicht viel damit verdienen wird und dass es nicht nötig ist, dazu ein Gewerbe anzumelden. Jedoch können wir dem Vater nicht einfach sagen "das braucht ihr nicht", weil er in solchen Sachen sehr korrekt ist und auf jeden Fall eine Rechtsgrundlage hören wollen wird...

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Jenny: 16.10.2008 14:50.

1 16.10.2008 14:43 Jenny ist offline E-Mail an Jenny senden Beiträge von Jenny suchen
Solon
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RE: Tauben fliegen lassen

Einen freundlichen Gruß aus Thüringen,

geb doch mal in die Boardsuche als Stichhwort "Hochzeitstauben" Formulier ein.

Da hatten wir schon mal was zu Tauben und Gewerbe.

__________________







Kirsten Venz




2 16.10.2008 16:27 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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Jenny Jenny ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Jenny


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RE: Tauben fliegen lassen

Danke für den Tipp!
Den Beitrag habe ich gerade gelesen, aber leider ist der ja auch nicht wirklich schlüssig. Der eine sagt "ja, Gewerbe" der andere verneint wegen Nachhatigkeit.
Problem hier ist, der Junge, der die Trauben fliegen lassen will, ist *** **** *** *** und den krieg ich nicht mit einer Tendenz zufrieden gestellt. Der will ganz genau wissen, wieso Gewerbe oder wieso nicht. Und ich kann dazu absolut nichts finden.
Hat vielleicht sonst noch jemand eine Idee dazu.
Hier kommt ja noch dazu, dass der Junge erst 10 Jahre alt ist.

[Mod on]
Bedenklicher Hinweis auf ID
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3 17.10.2008 09:35 Jenny ist offline E-Mail an Jenny senden Beiträge von Jenny suchen
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aus Thüringen,

bereits in dem von der Kollegin ve-ru angesprochenen Thema hatte ich darauf verwiesen, dass evtl. eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 d) Tierschutzgesetz nötig wäre.

Dort heißt es:
Wer gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Ich würde den Sachverhalt erstmal mit dem Veterinäramt - die sind meist zuständig - abstimmen. Wenn eine Erlaubnis benötigt wird, wird meist davon Abstand genommen.

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
4 17.10.2008 10:06 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
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RE: Tauben fliegen lassen

Hallo Jenny,

ich würde die Sache in zwei Richtungen untersuchen

1. Rücksprache mit dem Vormundschaftsgericht, ob überhaupt eine Zustimmung für einen 10-jährigen erfolgen würde, wenn dieser einen Gewrebebetrieb anmelden betreiben möchte.

2. Meine persönliche Auffassung zu der Sache ist die, das es sich zwar gewerberechtlich eigentlich Bagetellfall handelt, wenn man die Gewinnmöglichkeiten sieht. Eigentlich bedarf dieses keiner besonderne Überwachung. Ich würde aber hier zu einer Gewarbeanmeldung im Nebenerwerb kommen, da der "Jungunternehmer" mit lebenden Tieren arbeitet. Dies bedarf zumindest der Überwachung des zuständigen Veterinäramtes.

__________________







Kirsten Venz




5 17.10.2008 10:13 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
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Hallo !

Das Problem bei uns mit gewerbetrebenden Minderjährigen stellt sich zum Glück nicht, da diese Vorhaben generell vom Vormundschaftsgericht abgelehnt werden.
Zum Thema "Tauben" ist meiner Meinung nach keine Gewerbeanmeldung nötig. Ich vermute mal, das es sich um Zuchttauben aus einem festen Schlag handelt.
Unterstellen wir mal die Sachkunde was die Tiere betrifft, würde ich das Ganze unter "Liebhaberei" laufen lassen.

Guß Eddy

__________________
Es fing schlecht an, ließ in der Mitte etwas nach und über den Schluss schweigen wir besser, aber sonst: toll.
6 30.10.2008 13:58 Eddy ist offline E-Mail an Eddy senden Beiträge von Eddy suchen
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