Gewerbeuntersagung Rentenbeiträge |
Gschmidt
Jungspund
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Gewerbeuntersagung Rentenbeiträge |
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Guten Tag an Alle,
Ich habe ein Problem mit einer Gewerbeuntersagung. Die Deutsche Rentenversicherung beantragt eine Untersagung wegen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit eines Einzelunternehmers. Der Gewerbetreibende zahlt keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kommt nicht zustande, auch die Möglichkeit einer einkommensgerechten Beitragszahlung war erfolglos, da er keinen entsprechenden Antrag gestellt und keinen aktuellen Einkommensbescheid eingereicht hat.
Ich habe alle einschlägigen Aufsichtsbehörden angehört. Es zeigt sich, dass keine offenen Forderungen bestehen, die ins Gewicht fallen. Ich bin der Meinung, dass eine Untersagung nur zulässig ist, zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten. Beschäftigte har er keine und es sind doch seine eigenen Rentenbeiträge. Schädigt er somit der Allgemeinheit?
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Gewerbetreibende nicht äußert, und im März 2007 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ist eine Gewerbeuntersagung zulässig, oder wie kann ich eine Ablehnung des Antrages der Deutschen Rentenversicherung begründen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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1
01.11.2007 17:11 |
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Solon
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Gschmidt
Jungspund
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Themenstarter
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Hallo an Alle
da auf meine Anfrage Gewerbeuntersagung Rentenbeiträge im öffentlichen Teil keine
Reaktion erfolgte, stelle ich die Frage nochmals in den nichtöffentlichen Teil.
Vielen Dank
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2
06.11.2007 09:26 |
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Solon
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JungerMann
Grünschnabel
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RE: Gewerbeuntersagung Rentenbeiträge |
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Hallo,
das ist genau so bei mir der Fall. Es bestehen keine anderen Rückstände, Umsatzsteuervoranmeldungen werden eingereicht und Zahlungen geleistet.
Das einzigste was nicht läuft sind die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.
Wodurch besteht da eine Gefahr für die Allgemeinheit?
Gruss Michael
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3
28.04.2010 19:01 |
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Herr Rothe
Grünschnabel
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Ob die Versicherungsbeiträge für Gewerbetreibenden selbst oder für seine Angestellten sind, ist m.E. völlig unerheblich. Wenn er diese dauerhaft nicht zahlt, kann das ein Indiz für die Unzuverlässigkeit sein. In Verbindung mit einer abgegebenen EV würde ich auch nicht lange zögern !
Zur Gefahr für die Allgemeinheit möchte ich noch anmerken, dass diese insoweit gefährdet ist, als dass er dauerhaft gesetzliche Regelungen missachtet.
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4
30.04.2010 09:57 |
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