|
Guten Tag an Alle,
Ich habe ein Problem mit einer Gewerbeuntersagung. Die Deutsche Rentenversicherung beantragt eine Untersagung wegen wirtschaftlicher Unzuverlässigkeit eines Einzelunternehmers. Der Gewerbetreibende zahlt keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Ratenzahlungsvereinbarung kommt nicht zustande, auch die Möglichkeit einer einkommensgerechten Beitragszahlung war erfolglos, da er keinen entsprechenden Antrag gestellt und keinen aktuellen Einkommensbescheid eingereicht hat.
Ich habe alle einschlägigen Aufsichtsbehörden angehört. Es zeigt sich, dass keine offenen Forderungen bestehen, die ins Gewicht fallen. Ich bin der Meinung, dass eine Untersagung nur zulässig ist, zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten. Beschäftigte har er keine und es sind doch seine eigenen Rentenbeiträge. Schädigt er somit der Allgemeinheit?
Erschwerend kommt hinzu, dass sich der Gewerbetreibende nicht äußert, und im März 2007 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ist eine Gewerbeuntersagung zulässig, oder wie kann ich eine Ablehnung des Antrages der Deutschen Rentenversicherung begründen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
|
|