unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Erlaubnis nch §34c GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Erlaubnis nch §34c GewO
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
xxtakkixx xxtakkixx ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 27.08.2007
Beiträge: 10
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 60.944
Nächster Level: 62.494

1.550 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Erlaubnis nch §34c GewO



habe eine kurze frage; wenn jemand eine erlaubnis nach §34 c GewO erhält, und den Betrieb von einer anderen Person leiten lassen möchte, braucht dieser dann auch eine erlaubnis nach §34c und muss alles kriterien erfüllen (keine Vorstrafen etc.) oder kann sich der gewerbetriebende da frei entscheiden ?

bedanke mich schon im voraus für die hilfe Applaus
1 27.08.2007 18:39 xxtakkixx ist offline E-Mail an xxtakkixx senden Beiträge von xxtakkixx suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.292
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.626.119
Nächster Level: 22.308.442

1.682.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Erstmal Willkommen im Forum,

lässt ein Gewerbetreibender nach § 34c GewO seinen Betrieb durch einen Stellvertreter leiten, muss dem Gewerbetreibenden dafür wohl eine Erlaubnis nach § 47 GewO erteilt werden.

Stellvertreter ist, wer das Gewerbe im Namen und auf Rechnung des Gewerbetreibenden, ansonsten aber selbständig verwaltet. Wie weit die Befugnisse des Stellvertreters gehen, ist Landmann-Rohmer zu entnehmen. Hiernach obliegem dem Stellvertreter auch die öffentlich-rechtlichen Pflichten. Er hat die Gewerbeanzeige zu erstatten ... Buchhaltungs- und Informationspflichten zu erfüllen usw.

Das sind Konstellationen, die doch sehr seltem vorkommen. Ich selbst habe bei rd. 800 Erlaubnissen nach § 34c keine einzige Stellvertretungserlaubnis erteilt.

Grundsätzlich muss der Stellvertreter genauso zuverlässig sein, wie der Gewerbetreibende, den er vertritt.

Der Gewerbetreibende kann sich nicht frei entscheiden, ob er die Erlaubnis einholt, wenn der vom ihm ausgeguckte Stellvertreter die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale eines Stellvertreters erfüllt. Selbstverständlich kann er dem Stellvertreter Befugnisse entziehen und ihn zum normalen Arbeitnehmer "degradieren", dann ist natürlich auch keine Stellvertretungserlaubnis erfoderlich.

Rechtsgrundlagen: §§ 45 bis 47 GewO.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster
2 28.08.2007 11:51 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

xxtakkixx xxtakkixx ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 27.08.2007
Beiträge: 10
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 60.944
Nächster Level: 62.494

1.550 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von xxtakkixx


www.Fiat-126-Forum.de







hallo und danke für die schnelle antwort....
d.h. wenn man einen geschäftsführer als arbeitnehmer einstellt, so braucht dieser keine erlaubnus oder ähnliches.

darf aber im namen der firma abschlüsse erziehlen ?
3 28.08.2007 22:56 xxtakkixx ist offline E-Mail an xxtakkixx senden Beiträge von xxtakkixx suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.292
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.626.119
Nächster Level: 22.308.442

1.682.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin @xxtakkixx,

Kann man so nicht sagen,

uns im öffentlich-rechtlichen Bereich interessiert nicht, welches Etikett ein Gewerbetreibender seinem Arbeitnehmer oder Stellvertreter anheftet, sondern, welche Befugnisse diese Person tatsächlich hat. Das wäre im Einzelfall abzuklären. Ich sage immer, wir sind so viele Leute im öffentlichen Dienst, weill wir Einzelfälle prüfen müssen und Einzelfallgerechtigkeit schaffen sollen.

Ich wäre übrigens sehr vorsichtig mit den Begriffen. Ein Einzelgewerbetreibender kann keinen Geschäftsführer haben. Der GF ist Organ einer GmbH.

Wenn der Arbeitnehmer in Ihrem Fall kaum Weisungen unterliegt, beispielweise frei entscheidet, wo und wie geworben wird, wenn er Hilfspersonal einstellt, wenn er die Maklerverträge unterschreibt, ohne dass sein "Boss" hier noch irgendwie eingreift, dann spricht viel dafür, dass er Stellvertreter im Sinne der GewO ist.

Andernfalls ist er Arbeitnehmer und damit von der GewO nicht erfasst.

Gruß aus Mittelhessen
Bye!
Frank Schuster
4 29.08.2007 08:22 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Erlaubnis nch §34c GewO


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.352.760
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 1.228
Antworten: 0
Ausschankerlaubnis als Essenslieferdienst? Gaststättenrecht   16.03.2024 03:12 von doni-tom     18.03.2024 13:25 von Civil Servant   Views: 8.342
Antworten: 1
Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? Gaststättenrecht   13.05.2011 15:41 von Engelchen     15.03.2024 08:09 von spinckin   Views: 28.632
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 23.150
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 17.247 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.672.330


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 95 | Gesamt: 0.166s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%