Kinderschminken/Kinderanimation auf Märkten/Festen |
AföO
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Kinderschminken/Kinderanimation auf Märkten/Festen |
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Hallöchen,
da mein Zugang zum nichtöffenltichen Forum noch nicht freigegeben ist, schreibe ich hier hin.
Ein Antragsteller möchte im Reisegewerbe Kinderschminken und Kinderanimation durchführen.
Grundsätzlich wäre es ja praktischer für ihn ein stehendes Gewerbe zu melden Zwecks der Auftragseinholung.
Bei Privaten Festen wo man auf ihn zukommt ist es eindeutig (Vorteil stehendes Gewerbe).
Was uns Bauchschmerzen bereitet, ist die Sache, dass wenn er auf Flomärkten, Messen usw. tätig wird die Leute auf ihn zukommen er aber im Prinzip vom Veranstalter beauftrag worden ist. Ist es dann noch Reisegewerbe oder kann er dies auch im Stehenden ausüben?
Meines Erachtens würde eine Anmeldung eines stehenden Gewerbes genügen. Meine Kollegin ist wegen der Messen und Märkte jedoch skeptisch.
Grüße
PS: Ich gender meine Texte nicht!
__________________ Ich gendere hier nicht!
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1
21.06.2011 10:21 |
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Solon
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*knecht*
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Wenn er für private Feste gebucht und vom Veranstalter bezahlt wird, braucht er ein stehendes Gewerbe,
wenn er auf festgesetzten Märkten aktiv ist, braucht er nix (Marktpriviligien),
wenn er auf nicht festgesetzte Märkten oder sonst ohne Bestellung unterwegs ist, und durch die dortige spontane Kundschaft (Eltern der geschminkten Kinder) bezahlt wird, braucht er eine Reisegewerbekarte.
Macht er alle drei Varianten, braucht er sowohl ein stehendes Gewerbe als auch eine RGK.
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2
21.06.2011 12:15 |
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