Dieser Beitrag stimmt so nicht.
Es handelt sich bei den Zulassungsnachträgen für die vorgenannten 3 Baureihen nur um Ergänzungen der eingesetzten Geldtechnik.
Allerdings habe ich mal wieder Schwierigkeiten beim Verständnis der deutschen Sprache:
Beispiel:
2. Nachtrag zur BR 2142
Der ursprüngliche Zulassungsschein wird ergänzt. Es werden andere Münzprüfer aufgeführt.
Der genaue Abgleich der im 2. Nachtrag aufgeführten Münzprüfer führt dazu, dass dort insgesamt 4 zugelassene Münzprüfer aufgelistet werden.
Von diesen 4 Münzprüfern sind aber im Zulassungsschein bereits 3 Münzprüfer genau so aufgeführt - bzw zugelassen - worden.
Damit habe ich eine Wiederholung von 3 Münzprüfern und eine Ergänzung von einem ( neuen ) Münzprüfer.
Im Zulassungsschein vom 04. 04. 2008 sind jedoch zwei weitere Münzprüfer aufgelistet worden, die jetzt im 2. Nachtrag nicht mehr aufgeführt werden.
Meine Frage:
Sind diese beiden Münzprüfer jetzt noch zugelassen ?
Oder ist Ihnen die PTB-Zulassung entzogen worden ?
Es handelt sich um die MP
- Money Controls.... oder
- NRI-G 13.....
Bedingt durch die nach meiner Auffassung unlogische Verwendung des Begriffes "Ergänzung" im 2. Nachtrag zum Zulassungsschein wird Rechtsunsicherheit geschaffen / Klärungsbedarf erzeugt.
( Bei den Nachträgen zu den BR 2106 und 2056 wurde auch mit dem Begriff der Ergänzung gearbeitet....)
Dort passt diese Begrifflichkeit.
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