Automaten, hier Tankautomat, unselbständige Zweigstelle oder unselbstst. AUtomat, oder gar nix??? |
Weeze
Jungspund
Dabei seit: 23.05.2006
Beiträge: 15
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 101.673
Nächster Level: 125.609
|
|
Automaten, hier Tankautomat, unselbständige Zweigstelle oder unselbstst. AUtomat, oder gar nix??? |
|
Hallo Zusammen!
Bin mittlerweile ratlos!
Folgender Sachverhalt:
Die Firma P. Oil aus I vertreibt Pflanzenöl als Kraftstoff. Im Januar bekamen wir eine Gewerbeanmeldung für eine Unselbst. Zweigstelle mit der Tätigkeit "Betrieb einer Pflanzenölautomatik Tankstelle". Diese ist auf dem Tankstellengelände der **** Tankstelle (keine Werbung) aufgestellt. Die Firma P. hat quasi ein Stück des Tankstellengeländes gepachtet. Nun hat die Firma P. einen Brief uns zugesandt in dem die Rechtsabteilung um Abmeldung der Firma zum Anmeldedatum bittet, da eine Gewerbeanmeldung gar nicht notwendig gewesen sei. Mit dem Verweis auf § 14 GewO und Kommentaren sei es hier gar keine unselbst. Zweigstelle sondern allerhöchstens ein Automat. Und dieser sei wie ein Geldautomat der Banken anzusehen und somit im Sinne von § 14 GewO nicht anmeldepflichtig.
ich weiss nicht, warum man so etwas kompliziertes immer in die Urlaubszeit legen muss.! Was muss ich denn nun machen? Dieser Tankautomat funktioniert so, dass nur betimmte Kunden dort mittels einer am Hauptfirmensitz beantragten Karte tanken können. Die Rechnung wird auch dort ausgestellt. Ein Tankwart oder eine andere Person sind vor Ort nicht tätig. Meines Erachtens wird aber doch ein Automat im örtl. und sachl. Zusammenhang mit einem Betrieb eines ANDEREN GEWERBETREIBENDEN aufgestellt, und dann muss doch eine Gewerbemeldung vollzogen werden (ich habe mal die Diskussion in Sachen Windkraftanlagen/Photovoltaikanlagen hier gelesen, aber die bringen mir leider auch nicht den entscheidenden Rat.) Da ich Gewerberecht nicht ausschließlich mache und nicht täglich in den Kommentaren wälze habe ich heute
(Mir raucht der Kopf)
Ich hoffe, da kann mir jemand weiterhelfen. Die Firma hat auch in anderen Städten so verfahren und dort wurde das Gewerbe abgemeldet, da dort die Meinung bestand, dass es sich gar nicht um ein stehendes Gewerbe bzw. um eine Betriebsstätte handelt. ?????
|
|
1
18.03.2008 16:10 |
|
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 331.923 | Views gestern: 446.456 | Views gesamt: 993.571.041
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|