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Geheimes Schreiben aus Brüssel

Die EU-Kommission hat die auf den Weg gebrachte Reform des Glücksspielstaatsvertrags in einem vertraulichen Schreiben an die deutschen Behörden stark kritisiert. SPONSORs liegt das Schriftstück vor. Was hat es zu bedeuten?

Politikern beim Lügen zuhören zu müssen kommt beim Thema Glücksspiel vergleichsweise oft vor. Neuestes Beispiel: Mitte März stellte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) nach einer Konferenz der 16 Ministerpräsidenten vor die Presse und verkündete, die Bundesländer hätten „punktuelle Änderungen“ des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) beschlossen, um die „durch gerichtliche Entscheidungen entstandene Blockadesituation bei Sportwetten zu beseitigen“. Wichtigste Neuerung, so verkündete Haseloff weiter, seien die Aufhebung der bisherigen Grenze von 20 Konzessionen für Sportwettenanbieter sowie die Vergabe von 35 vorläufigen Konzessionen zum 1. Januar 2018.

Und dann ließ der Landeschef noch Aussagen folgen, die es in sich haben: „Mit dieser punktuellen Änderung des geltenden Staatsvertrags wird die Regulierung des Sportwettenmarktes abgeschlossen und Klarheit für Anbieter und beteiligte Dritte geschaffen“, kündigte er an. Gegen die geplante Reform habe die EU-Kommission inzwischen „faktisch keine grundsätzlichen Bedenken“ mehr.

Noch mehr von den Fakten abweichen hätte Haseloff kaum können. Dass Sportwettenanbieter nun Klarheit haben, bestreiten diese auf Anfrage. Zudem hat die EU-Kommission sehr wohl Bedenken: SPONSORs liegt ein vertrauliches Schreiben der Kommission an die deutschen Behörden vor, in dem die geplante Reform stark kritisiert wird (siehe Kasten unten).

Die Liste der Kritikpunkte der EU-Kommission ist lang. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass jene Sportwettenanbieter benachteiligt werden, die nicht zu den 35 Firmen gehören, die zum 1. Januar 2018 eine vorläufige Lizenz erhalten sollen. Rechtsexperten bezeichnen so etwas als ein Marktzugangshindernis, das gegen EU-Recht verstoße.

Glaubt man Experten, so werden die Länder deswegen noch etwas nachsteuern: Wohl noch Ende 2017 werde bekannt gegeben, so heißt es in Branchenkreisen, dass ein schnelles, nur wenige Wochen dauerndes Erlaubnisverfahren für alle interessierten Anbieter durchgeführt werden soll.

Solch ein Schnellverfahren würde freilich wenig an den vielen Kritikpunkten ändern. Für Glücksspielrechtsexperten wie Christian Meyer von der Kanzlei Noerr sind in dem Schreiben der EU-Kommission zudem kleine Bonmots enthalten: „Es ist hochnotpeinlich, dass die Kommission sogar handwerkliche Fehler aufzeigt.“ So moniert die Kommission, in einigen Passagen des 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrags (GlüStV) werde noch immer Hessen als das Bundesland genannt, das für die Lizenzvergabe zuständig sei. Obwohl längst beschlossen ist, dass Hessen diese Zuständigkeit an Nordrhein-Westfalen abgibt. Wegen solcher handwerklichen Fehler müssten die Länder den Änderungsstaatsvertrag noch mal überarbeiten, bevor er von den Landesparlamenten ratifiziert wird.

Am bemerkenswertesten ist aber, dass sich durch die geplante Reform nichts an der grundsätzlichen Kritik der EU-Kommission am GlüStV ändert. Zum Beispiel fehlt im GlüStV weiterhin eine schlüssige Begründung des Verbots von Online-Casinos und -Poker bei gleichzeitiger begrenzter Erlaubnis von Sportwetten und Automatenspielen. Somit wird das Pilotverfahren für ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nicht gestoppt, sondern läuft weiter. Eigentlich sollten auch Haseloff und Kollegen dies als das verstehen, was es ist: keine Zustimmung, noch nicht einmal eine Duldung, sondern eine Ohrfeige aus Brüssel.

Das Problem für die Wettenanbieter: Es ändert sich für sie zunächst wenig an der aktuellen Situation. Sie müssen mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen arbeiten. „Immerhin könnten Sportwettenanbieter das Schreiben der EU-Kommission als weiteres Argumentationsmittel bei Gerichtsverhandlungen nutzen“, sagt Jurist Mayer.

Bis die EU-Kommission tatsächlich den nächsten Schritt macht und ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, wird noch einige Zeit verstreichen. Wenn es überhaupt dazu kommt. Viele Beobachter bezweifeln dies, sicher ist sich aber niemand.

Um die EU-Kommission zu einem Vertragsverletzungsverfahren zu motivieren, haben der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und der Deutsche Online Casinoverband (DOCV) eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. In dieser führen die beiden Verbände im Grunde die Kritik der Kommission zur Novellierung des GlüStV weiter aus und fordern ein umgehendes Einschreiten der EU. DSWV und DOCV untermauern in ihrer 16-seitigen Stellungnahme die Befürchtung der Kommission, dass es trotz der geplanten Änderungen für viele Anbieter nicht lohnenswert erscheint, sich vom Schwarzmarkt zu verabschieden und Sportwetten legal mit Lizenz anzubieten.

Die nun in Aussicht gestellten Sportwettenlizenzen gelten auch aufgrund restriktiver Vorgaben, die das Tagesgeschäft der Anbieter beeinträchtigen, als zu wenig attraktiv. Die geplanten Vorschriften zum Beispiel zur Identifizierung und Authentifizierung von Wettkunden seien nicht kundenfreundlich, monieren Anbieter schon seit Längerem. Zudem sind das monatliche Einsatzlimit von 1000 Euro pro Kunde sowie das im Raum stehende Verbot des Umsatzbringers Live-Wetten eher zur Abschreckung von Anbietern geeignet. Und auch die Werberichtlinie, die bereits des Öfteren von Anbietern attackiert wurde, wird weiter ein Ärgernis für die Branche sein.

Aktuell ist unklar, ob die Bundesländer vielleicht doch noch Änderungen bei den Themen wie Authentifizierung oder Werberichtlinie vornehmen werden. Im 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag steht dazu nichts. Dabei hatten sich die Bundesländer im vergangenen Jahr darauf geeinigt, zu prüfen, ob nicht zumindest ein monatliches Verlustlimit von 1000 Euro pro Kunde sowie eine vereinfachte Authentifizierung machbar wäre. Aktuell wirkt es so, als sei das nicht mehr als eine Willensbekundung der Länder gewesen, die aus Sicht der Anbieter wohl nicht im Positiven enden wird.

Gewinner könnten – wie leider so oft in den vergangenen Jahren – am Ende die Anbieter im Schwarzmarkt sein. „Wir befürchten, dass die Behörden ab dem 1. Januar 2018 bei den Lizenznehmern alles bis aufs kleinste Detail kontrollieren, gegen die illegalen Anbieter mit Sitz in der Karibik aber nichts unternommen wird“, sagt Luka Andric, Geschäftsführer vom DSWV, und lenkt damit den Blick auf die große Konkurrenz von Wettenanbietern wie Tipico, Bet-at-home.com oder Interwetten. Dabei sei die Bekämpfung des Schwarzmarkts eigentlich ein proklamiertes Ziel der deutschen Politik. „Letztendlich müssen der kürzlich beschlossenen Reform weitere Veränderungen folgen“, sagt Andric.

Vielleicht kommt neuer Schwung aus einem anderen Feld des Glücksspiels: Der in Gibraltar ansässige Lotterie-Vermittler Lottoland hat angedroht, Klage gegen den GlüStV einzureichen, wenn ihm eine Lotterie-Lizenz mit Verweis auf das per Gesetz vorgesehene staatliche Lotterie-Monopol verweigert wird. Andererseits mündete so etwas bislang immer in langatmige Gerichtsverhandlungen und nicht in kurzfristige Gesetzesänderungen. Immerhin: Auf den Ausgang dieser Auseinandersetzung kann man vielleicht ab Januar 2018 bei einem Anbieter wetten, der tatsächlich eine bundesweit geltende Konzession besitzt.

DIE KRITIKPUNKTE DER EU-KOMMISSION

In einem vertraulichen Schreiben kritisiert die EU-Kommission die zur Notifizierung vorgelegten Reformpläne zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Kritisiert werden unter anderem folgende Punkte:

Dass Deutschland auch mit der geplanten Änderung keine Lösung für den wachsenden Online-Casinomarkt hat. Damit verweist die Kommission auf ihre grundsätzliche Kritik zum im GlüStV nicht schlüssig begründeten und inkohärenten Verbot von Online-Casinos bei gleichzeitiger teilweiser Erlaubnis von Sportwetten und Spielautomaten, an der sie trotz der geplanten Novellierung festhält.
Dass es noch immer keine Evaluation des GlüStV gibt, die ergründet, ob Ziele wie „Schutz der Verbraucher“ und „Bekämpfung der Spielsucht“ erreicht werden. Zu der Evaluation hatte sich Deutschland im GlüStV verpflichtet.
Die Kommission fordert die deutschen Behörden auf, darzulegen, wie die folgende geplante Novellierung nicht zu ungleichen Bedingungen für neue Marktteilnehmer führen soll und damit zu einem Verstoß gegen das EU-Grundrecht der Dienstleistungsfreiheit: Zum 1. Januar 2018 sollen 35 Sportwettenanbieter, die sich beworben haben, als von maximal 20 Lizenzen die Rede war, eine vorläufige Lizenz für ein Jahr erhalten. Alle anderen Anbieter, die sich bislang nicht bewarben, weil sie zum Beispiel bei der ersten Bewerbungsphase im Jahr 2012 noch gar nicht existierten, müssen nun möglicherweise bis zu einem Jahr warten, bis ein neues Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist. Erst dann wird ihnen eine Lizenz erteilt. Damit würden sie auf einen Markt treffen, auf dem bereits seit einem Jahr ein reguliertes Angebot von bis zu 35 Firmen besteht.
Ferner sorgt sich die Kommission, dass die geplanten Bedingungen für die Sportwettenanbieter wirtschaftlich nicht attraktiv genug sein könnten. So ist im 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgesehen, die einstmals sieben Jahre währende Gültigkeit der Lizenzen effektiv auf dreieinhalb Jahre zu verkürzen: Die Experimentierphase soll mit dem Änderungsvertrag am 30. Juni 2021 enden. Für Sportwettenanbieter, die nicht zu den 35 Firmen gehören, die am 1. Januar 2018 vorläufig eine Lizenz bekommen sollen und sich stattdessen erst noch bewerben müssen, ist die Gültigkeit der Lizenz sogar noch kürzer. Kürzer bedeutet wirtschaftlich weniger attraktiv, da weniger Zeit bleibt, die Kosten für die Bewerbung mit einer gültigen Lizenz zu refinanzieren.
Möglicherweise wird die Experimentierphase bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Weil das aber noch nicht feststeht, können die Sportwettenanbieter damit nicht planen.

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