Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft |
räubertochter
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.719.578
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft |
|
Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.
Die bereits seit 2006 für das dritte Geldspielgerät verlangte zusätzliche technische Sicherungsmaßnahme zur Einhaltung des Jugendschutzes ist ab dem 10. November für alle in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte notwendig. "Auch wenn nur ein Gerät in der Gastronomie aufgestellt ist, muss dieses Gerät über diese technische Sicherungsmaßnahme verfügen", betont der Hessische Münzautomaten-Verbands (HMV) in einem aktuellen Schreiben.
Die Industrie bietet unterschiedliche Sicherungssysteme an. "Die Angebote des Großhandels sind abgestuft und für jeden Aufstellplatz individuell ausgestaltet", heißt es von RA Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV). Und Thomas Kießling, Vorsitzender des Fachverbands Gastronomie (FGA), meint: "Jedes Unternehmen müsse mit den Schutzeinrichtungen arbeiten, die zu ihm passen." Als gebräuchlichstes Verfahren für eine technische Sicherung habe sich wohl die Funksteckdose mit Fernbedienung bewährt.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...h-sichern-7120/
|
|
1
13.10.2015 07:38 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.335.227
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft |
|
Zitat: |
Original von räubertochter
Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.
Die bereits seit 2006 für das dritte Geldspielgerät verlangte zusätzliche technische Sicherungsmaßnahme zur Einhaltung des Jugendschutzes ist ab dem 10. November für alle in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte notwendig. "Auch wenn nur ein Gerät in der Gastronomie aufgestellt ist, muss dieses Gerät über diese technische Sicherungsmaßnahme verfügen", betont der Hessische Münzautomaten-Verbands (HMV) in einem aktuellen Schreiben.
Die Industrie bietet unterschiedliche Sicherungssysteme an. "Die Angebote des Großhandels sind abgestuft und für jeden Aufstellplatz individuell ausgestaltet", heißt es von RA Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV). Und Thomas Kießling, Vorsitzender des Fachverbands Gastronomie (FGA), meint: "Jedes Unternehmen müsse mit den Schutzeinrichtungen arbeiten, die zu ihm passen." Als gebräuchlichstes Verfahren für eine technische Sicherung habe sich wohl die Funksteckdose mit Fernbedienung bewährt.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...h-sichern-7120/ |
|
hallo,
wie erkennt die funksteckdose eigentlich das alter eines spielers ?
die funksteckdose sollte eigentlich nicht geeignet sein eine altersbeschränkung umzusetzen !
(sie ist doch eher dazu da , das zuviel aufgestellte gerät bei betreten der polizei schnell abzuschalten !)
pg.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 13.10.2015 09:01.
|
|
2
13.10.2015 08:58 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.491.562
Nächster Level: 1.757.916
|
|
das gilt schon seit 10 Jahren, am besten man lässt keinen unter 18 rein und gut ist , die Pisser haben kein Geld und kotzen alles voll
|
|
3
13.10.2015 20:01 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 122.403 | Views gestern: 400.767 | Views gesamt: 894.932.207
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|