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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft
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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft

Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.

Die bereits seit 2006 für das dritte Geldspielgerät verlangte zusätzliche technische Sicherungsmaßnahme zur Einhaltung des Jugendschutzes ist ab dem 10. November für alle in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte notwendig. "Auch wenn nur ein Gerät in der Gastronomie aufgestellt ist, muss dieses Gerät über diese technische Sicherungsmaßnahme verfügen", betont der Hessische Münzautomaten-Verbands (HMV) in einem aktuellen Schreiben.

Die Industrie bietet unterschiedliche Sicherungssysteme an. "Die Angebote des Großhandels sind abgestuft und für jeden Aufstellplatz individuell ausgestaltet", heißt es von RA Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV). Und Thomas Kießling, Vorsitzender des Fachverbands Gastronomie (FGA), meint: "Jedes Unternehmen müsse mit den Schutzeinrichtungen arbeiten, die zu ihm passen." Als gebräuchlichstes Verfahren für eine technische Sicherung habe sich wohl die Funksteckdose mit Fernbedienung bewährt.

http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...h-sichern-7120/
1 13.10.2015 07:38 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
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RE: Schärfere Regeln in der Gastronomie treten im November in Kraft

Zitat:
Original von räubertochter
Ab dem 10. November 2015 müssen laut Spielverordnung alle Geldspielgeräte in der Gastronomie mit einer zusätzlichen technischen Jugendschutzsicherung ausgestattet sein. Dann tritt der geänderte § 3 Abs. 1 Satz 3 der Spielverordnung in Kraft.

Die bereits seit 2006 für das dritte Geldspielgerät verlangte zusätzliche technische Sicherungsmaßnahme zur Einhaltung des Jugendschutzes ist ab dem 10. November für alle in der Gastronomie aufgestellten Geldspielgeräte notwendig. "Auch wenn nur ein Gerät in der Gastronomie aufgestellt ist, muss dieses Gerät über diese technische Sicherungsmaßnahme verfügen", betont der Hessische Münzautomaten-Verbands (HMV) in einem aktuellen Schreiben.

Die Industrie bietet unterschiedliche Sicherungssysteme an. "Die Angebote des Großhandels sind abgestuft und für jeden Aufstellplatz individuell ausgestaltet", heißt es von RA Jörg Meurer, Geschäftsführer des Deutschen Automaten-Großhandels-Verbands (DAGV). Und Thomas Kießling, Vorsitzender des Fachverbands Gastronomie (FGA), meint: "Jedes Unternehmen müsse mit den Schutzeinrichtungen arbeiten, die zu ihm passen." Als gebräuchlichstes Verfahren für eine technische Sicherung habe sich wohl die Funksteckdose mit Fernbedienung bewährt.
http://www.gamesundbusiness.de/news/deta...h-sichern-7120/





hallo,

wie erkennt die funksteckdose eigentlich das alter eines spielers ?
die funksteckdose sollte eigentlich nicht geeignet sein eine altersbeschränkung umzusetzen !
(sie ist doch eher dazu da , das zuviel aufgestellte gerät bei betreten der polizei schnell abzuschalten !)party4

pg.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 13.10.2015 09:01.

2 13.10.2015 08:58 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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das gilt schon seit 10 Jahren, am besten man lässt keinen unter 18 rein und gut ist , die Pisser haben kein Geld und kotzen alles voll Danke
3 13.10.2015 20:01 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
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