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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Änderung in "Hotel Garni" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung in "Hotel Garni"
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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früher: Claudia Komnick

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Änderung in "Hotel Garni"

Hallo Kollegen,

heute morgen meldete sich bei mir ein Gaststättenbetreiber, welcher bislang über eine "Vollkonzession" verfügte. Schank- und Speisewirtschaft mit Hotel. Jetzt will er nur noch ein Hotel Garni betreiben, also Frühstück und Getränke an Hausgäste. Damit entfällt die Erlaubnispflicht. Er will natürlich darüber auch was in den Händen haben, aber eine geänderte Erlaubnisurkunde kann ich nicht ausstellen, da ja keine Erlaubnispflicht mehr.

Bleibt mir dann nur der Weg über

a) Vermerk zur Akte +
b) Änderung der Tätigkeit im Gewerbeschein (lautet z.Z. Hotel-Restaurant mit dem Ausschank von sämtlichen Getränken und dem Verabreichen von sämtlichen Speisen)?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Tipps.
1 21.08.2006 09:47 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
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Moin

Ich würde auch nur eine Gewerbeummeldung machen. Hier steht ja dann schon drin, dass lediglich an Hausgäste alkoholische Getränke abgegeben werden.

Zudem würde ich "auf Wunsch" noch ein kurzen Vierzeiler als Informationsbrief schreiben, in dem halt drin steht, dass hier nunmehr ledigleich ein erlaubnisfreies Gaststättengewerbe betrieben wird, mit dem man lediglich das Hotel betreiben darf und an die Hausgäste Alkohol ausschenken darf.

Gruß aus dem Harz!
2 21.08.2006 09:55 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
Solon
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Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Moin
Ich würde noch nicht einmal auf eine Ummeldung bestehen, da hier m.E. kein Wechsel im Sinne des § 14 GewO vorliegt.
Bekanntgabe der Änderung in die Akte und kurze Mitteilung über den Eingang der Änderung sowie der Folge, dass nunmehr ein erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb ausgeführt wird. Vielleicht noch der kurze Hinweis, dass die Erlaubnis nach einem Jahr der "Nichtausübung" erlischt und bei einer späteren Wiederaufnahme des allgemeinen Ausschankes eine erneute Erlaubnis zu beantragen ist. Das war es dann auch schon.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
3 21.08.2006 10:20 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
Moderator


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Yau, Hubert, so sehe ich es auch. Aus den gesetzlichen Bestimmungen (GastG) ergibt sich die Erlaubnisfreiheit. Da is nix mit bestätigen.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
4 21.08.2006 12:24 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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