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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Das Leiden unter "schwarzen Schafen" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Das Leiden unter "schwarzen Schafen"
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Meike
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Das Leiden unter "schwarzen Schafen"

..... wer hat diese Stellungnahme nicht auch bereits in unzähligen Rede- und Schriftbeiträgen lesen und hören dürfen.

Dazu ein "schönes" Schreiben eines Deutschen Automatenherstellers vom 12.08.2011, welches ich freundlicher Weise zur Info erhielt, damit ich die "Herden" besser einschätzen kann


Zitat:
"Für das Spielstätten-Personal
Verschlossen in der Spielstätte aufzubewahren
Sollten Mitarbeiter der Ordnungs-Behörden Sie auf
...................... ansprechen, diesen Brief öffnen
und vorlegen"



Und dann gibt dieser Hersteller sehr unverblümt zu, dass das aufgestellte "Geldspielgerät" ein "Testgerät" sei, welches sich seit einigen Monaten bei der PTB im Zulassungsverfahren befindet.


Und besonders "nett" ist der Satz


"Wir sichern zu, dass es die gesetzlichen Anforderungen der gültigen Spielverordnung - insbesondere des §13 - sowie der GewO (§33 c) erfüllt." - Zitat Ende





Nun ja, die Worte werden immer wieder von den Taten eingeholt

VG
Meike
1 28.04.2012 05:26 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
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RE: Das Leiden unter "schwarzen Schafen"

Moin

Willst Du nicht noch den "lustigen Rest" dieser "traurigen Geschichte" erzählen??


Ist der Sachverhalt eigentlich bundesweit an die Ordnungsbehörden z. K. verteilt worden ??

Grüße

__________________
gmg
2 30.04.2012 14:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Meike
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Hallo gmg,

na ja, etwas Lustiges kann ich bei derartigen Geschichten nie finden.


Man muss die Ordnungsbehörden auch nicht auf einzelne Automaten, sondern auf die Systematik der Arbeitsweise
von Automatenherstellern&-aufstellern in bestimmten "unternehmerischen Phasen" - so möchte ich es mal nennen-
aufmerksam machen.


Die Information zu den angeblichen "Testgeräten" findet sich hier im Forum.



Das Problem ist doch, wie wir schon sehr oft feststellen mussten, dass die Gesetzgebung dringend die Automatenhersteller
mit in "Pflicht" nehmen muss, d.h. wer solche Briefe schreibt, muss härter bestraft werden als der, der sich auf diese Richtigkeit verlässt!!



VG
Meike
3 30.04.2012 17:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Es lebe die Pedanterie :
Loriot sagte 2009 zu seiner Arbeitsweise als Filmregisseur:


„Um in der Qualität der Filme nicht nachzulassen, bedarf es einer sehr intensiven Arbeitsweise, die mir bisweilen auch vorgeworfen wurde. Es hieß immer, ich sei so penibel. Dabei gibt es keinen ernst zu nehmenden Regisseur, der nicht penibel wäre. [...] Stanley Kubrick hat Szenen mehr als 100-mal wiederholen lassen. Eine komplizierte Aufnahme ließ ich 34-mal wiederholen. Da ging es um nichts anderes, als dass Evelyn Hamann in "Pappa ante Portas" mit einer Freundin durch den Berliner Fasanenpark spaziert und sich über ihre Ehe beklagt. Sie muss auf die Kamera zugehen, ohne hinzusehen in ein Hundehäufchen treten und dabei weiterreden. Alles ganz beiläufig, das war die Schwierigkeit, und mit nur einer Kamera-Einstellung. Für den Fortgang des Films ist diese Szene nicht wichtig, man hätte sie streichen oder schneiden können ... .[4]“

Umgangssprachliche Bezeichnungen für Pedanten sind beispielsweise Erbsenzähler, Korinthenkacker, Prinzipienreiter, Haarspalter oder I-Tüpf(er)lreiter (kurz auch: I-Tümpftler) (österreichisch). Man bezeichnet Pedanten auch als penibel, Pingel, überexakt oder überpeinlich (im Wortsinn wie bei "peinlich genau").
Applaus
4 01.05.2012 15:52 Bierkönig ist offline E-Mail an Bierkönig senden Beiträge von Bierkönig suchen
Meike
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Hallo Bierkönig,

FALSCH,
das nennt man einen Verstoß gegen den §6a SpielV, bzw. bei Nachweis von Gewinnauszahlungen den Verdacht eines §284 STGB.

VG
Meike
5 02.05.2012 05:14 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Ich komme jetzt mal zu dem aus meiner Sicht "lustigen Teil" dieses Sachverhaltes:

Das "Bestätigungsschreiben des Herstellers" hätte eigentlich nicht genutzt werden müssen, da das GSG mittlerweile die PTB-Bauartzulassung erhalten hatte und man nur das Zulassungszeichen am Gerät hätte befestigen müssen.

Was soll man dazu sagen?

Überfordertes Personal oder
Nachlässiger Spielstättenbetreiber ?

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 02.05.2012 09:50.

6 02.05.2012 08:39 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Ich mach doch nur Spass, weil ich deinen Aktionismus so lustig und überflüssig finde - aber Beamte sind wohl so Weißnicht
7 02.05.2012 17:03 Bierkönig ist offline E-Mail an Bierkönig senden Beiträge von Bierkönig suchen
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