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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum?
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Bianka   Zeige Bianka auf Karte Bianka ist weiblich
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Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum?

Erstmal ein freundliches Hallo! in die Runde

Ein Bürger wollte heute sein Gewerbe abmelden bei uns. Dies aber gerne rückwirkend zum Anmeldedatum. Das Anmeldedatum liegt aber 1,5 JAHRE zurück! Wie würdet ihr das machen? Ein Gewerbe einfach abzumelden, so als hätte es faktisch nie bestanden?! Zeigefinger

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Jeder darf sagen was er denkt...wenn er vorher gedacht hat :-D
1 31.05.2011 14:10 Bianka ist offline E-Mail an Bianka senden Homepage von Bianka Beiträge von Bianka suchen
Solon
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ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
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RE: Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum?

Hallo Kollegin,

solche Wünsche sind bei uns auch schon vorgetragen worden.
In derartigen Fällen schreiben wir dann als Abmeldegrund :
Betrieb wurde nicht begonnen
Es ist nun mal eine Anzeige.

__________________







Kirsten Venz




2 31.05.2011 14:14 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum?

Moin aus Rheinhessen,
auch bei mir kommen so Anfragen hin und wieder vor. Auf Nachhaken kommt dann aber u. U. heraus, dass man sich Kammer- oder Versicherungsbeiträge ersparen will. Aber wie die Kollegin schon zurecht sagte - Anzeige ist Anzeige und wir können dann höchstens noch mit einer OWI-Anzeige reagieren wegen verspätetet Abgabe der Gewerbeabmeldung.

Oh - pardon Willkommen im Forum und noch Viel Spass mit uns.

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 31.05.2011 14:28.

3 31.05.2011 14:27 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Ingo Hupens   Zeige Ingo Hupens auf Karte Ingo Hupens ist männlich
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Moin Bianka
und herzlich willkommen hier im Forum!

Ich finde es auch immer ganz hilfreich, im Hinterkopf zu haben, was denn im Zusammenhang mit der Gewerbeanzeige als OWi eingestuft wird.

Siehe § 146 Abs. 2 Ziff. 2:
"Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
2. entgegen § 14 Abs. 1 bis 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet"

Man kann natürlich auch noch mal nachfragen, ob die angegebenen Daten soweit stimmen. Aber grundsätzlich müssen wir die Abmeldung dann wohl so akzeptieren. Wir vom Gewerbeamt werden dem Anzeigeerstatter schwer nachweisen können, dass die Angaben unrichtig sind.

Ein OWi-Verfahren wegen nicht rechtzeitiger Gewerbe-Abmeldung kann man in so einem Fall natürlich machen.

Schöne Grüße
Ingo
4 31.05.2011 14:46 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
Bianka   Zeige Bianka auf Karte Bianka ist weiblich
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Danke und Gruß an Alle

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5 31.05.2011 14:58 Bianka ist offline E-Mail an Bianka senden Homepage von Bianka Beiträge von Bianka suchen
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RE: Gewerbeabmeldung rückwirkend zum Anmeldedatum?

Moin aus Rheinhessen,
wie meist hatten wir das Thema schon ein- oder mehrere Male behandelt. Weitere Info's und Meinungen zu dieser Frage findet man hier und da

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

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William Somerset Maugham Formulier
6 31.05.2011 14:59 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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gute Links ;-)
Aber ich seh es eigentlich ähnlich wie @Civil Servant. Aber machen kann man halt nichts dagegen. Wir sind ja nicht in der Lage ihm nach zu weisen, dass das Gewerbe nicht ausgübt wurde. Wie ihr schon sagt: Anzeige ist Anzeige

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7 31.05.2011 15:22 Bianka ist offline E-Mail an Bianka senden Homepage von Bianka Beiträge von Bianka suchen
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