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Zum Ende der Seite springen Bewachungsgewerbe - Überwachung nach § 29 GewO
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Bewachungsgewerbe - Überwachung nach § 29 GewO

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin zwar nun auch schon über zwei Jahre im Ordnungsamt tätig, aber damit bin ich mit Sicherheit noch lange kein alter Hase, der alle Nuancen des Gewerberechts im Schlaf beherrscht.

Daher mal wieder von mir eine Nachfrage:

Wie halten Sie es mit der Überwachung von Betrieben im Bewachungsgewerbe? Ich habe gerade erfahren, dass es eine neue Verwaltungsvorschrift gibt. In der steht drin:

3.4 Überwachung des Betriebs (§ 14 BewachV, § 29 GewO)

3.4.1 Die gewerberechtlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten des Gewerbetreibenden sind in § 14 BewachV abschließend geregelt.

3.4.2 Die in § 29 GewO über die Auskunft und Nachschau getroffenen Vorschriften lassen die Befugnisse der Polizei zur Aufklärung und Verfolgung strafbarer Handlungen unberührt.

Abgesehen von Prüfungen aus besonderem Anlass soll der Geschäftsbetrieb in unregelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Hierbei ist durch Stichproben festzustellen, ob der Gewerbetreibende die ihm nach der GewO und den Ausführungsbestimmungen hierzu obliegenden Pflichten erfüllt.

Auskunft im Sinne des § 29 GewO bedeutet die Beantwortung von im Einzelfall gestellten Fragen, nicht aber eine allgemeine, fortlaufende Benachrichtigung über Geschäftsvorfälle. Die Pflicht, schriftliche Auskunft zu erteilen, umfasst auch die Verpflichtung, Abschriften, Auszüge und Zusammenstellungen vorzulegen.


Diese Kontrolle ist bestimmt nix neues. Wie gingen Sie bislang damit um?

Gruß
aus HH

__________________
In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

1 28.01.2010 15:13 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Solon
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Stadt Kassel*Fricke   Zeige Stadt Kassel*Fricke auf Karte Stadt Kassel*Fricke ist männlich
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RE: Bewachungsgewerbe - Überwachung nach § 29 GewO

Moin Kollegin Kewi,



Freundliche Grüße aus Nordhessen

__________________
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Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
2 29.01.2010 11:24 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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