Werbetexter - Freiberuf? |
N. Heidemann
Eroberer
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aus dem hohen Norden!
Wir haben hier einen hartnäckigen Werbetexter, der seine Tätigkeit als Freiberuf ansieht. Er meint, es sei eine künstlerische Tätigkeit.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank!
__________________ Schöne Grüße aus dem hohen Norden!
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1
09.06.2009 11:33 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Werbetexter - Freiberuf? |
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Hallo aus Schwentinental,
jein! ->
...und Urteil zum Webdesigner
In solchen Grenzfällen habe ich mich bislang immer am Künstlerkatalog der Künstlersozialkasse orientiert.
Es kommt halt darauf an, ob er überwiegend künstlerisch/publizistisch tätig ist und dann dürfte der "Werbetexter" bei der Künstlersozialkasse als Freiberufler versichert sein.
Wenn dem so ist, let him go
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2
11.06.2009 09:32 |
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Solon
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Renate Jacob
Routinier
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Man kann sich auch das zuständige Finanazamt mit ins Boot holen.Die wollen ja eigentlich immer so viel Steuern wie möglich. Wenn die also auch entscheiden, dass keine Gewerbesteuer zu zahlen ist, braucht er auch keinen Gewerbeschein.
Einen schönen Tag wünscht
Renate Jacob
(hier in Thüringen regnets gerade)
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3
11.06.2009 10:09 |
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René Land
Administrator
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Hallo zusammen,
ich habe da noch etwas passendes gefunden:
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.1997 - 1 K 1305/95
Zitat: |
Das Verfassen von Werbetexten im Interesse der auftraggebenden Firmen auf der Basis allgemeiner Vorgaben hinsichtlich der zu behandelnden Themen mit dem Ziel, auf das Unternehmen und ihre Produkte aufmerksam zu machen, ist als schriftstellerische Tätigkeit zu beurteilen, sofern die Texte ein Produkt origineller Gedankenarbeit sind. Eine gewerbliche Tätigkeit liegt auch dann nicht vor, wenn neben der Erstellung der Texte noch organisatorische Leistungen erbracht werden, falls diese der Haupttätigkeit dienen und lediglich Hilfsleistungen darstellen. |
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Quelle: DStRE 1998 Heft 22, Seite 873
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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4
11.06.2009 10:46 |
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N. Heidemann
Eroberer
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Themenstarter
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an alle!
Wir werden den Herrn bitten, uns seine künstlerische Tätigkeit noch einmal schriftlich näher zu erläutern.
Wie sieht es aus, wenn wir den Nachweis der Künstlersozialkasse fordern? Er muss doch ja nicht versichert sein, sondern hat nur die Berechtigung, oder?
Zudem hat sicher durch die Homepage herausgestellt, dass der Herr auch noch als "Heiler duch Handauflegen" tätig ist (Gesund durch Bio-Energie). Dies ist unserers Wissens auch eine gewerbliche Tätigkeit, oder?
Hier regnet es übrigens auch...
__________________ Schöne Grüße aus dem hohen Norden!
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5
11.06.2009 11:32 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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... na, dazu haben wir im Forum aber einiges:
z.B. dies, dies und das
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6
11.06.2009 12:16 |
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