Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ?? |
Caty
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Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ?? |
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Hallöchen an alle !!
Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.
Ich habe hier in den noch offenen Fällen meiner Vorgängerin folgenden Fall gefunden.
Ein Gewerbetreibender wurde im Sep und Okt letzten Jahres zweimal zur Erfüllung der Meldepflicht aufgefordert. Er reagierte nicht.
Also eigentlich Ordnungsverfügung und so weiter
, aber in der zweiten Aufforderung wurde angegeben, dass er sein Gewerbe seit 2005 nicht mehr ausübt!!!
Zu diesem Schluss ist die Kollegin warscheinlich (habe in Gewerbeprogramm selbst gesucht), weil an der Betriebsstätte nur ein Geschäft mit diesen Tätigkeiten vorhanden ist und das ist seit 2005 in neuen Händen.
Meine Frage
kann ich jetzt noch eine Ordnungsverfügung durchführen oder ist diese Möglichkeit schon verjährt ??
Hatte mal irgendwo gelesen, dass nach 3 Jahren die Behörde eine Unterlassung nicht mehr ahnden darf!!
Sollte ich das Gewerbe einfach von Amts wegen abmelden und gut is...???
Bitte Bitte
viele Meinungen abgeben.
Danke jetzt schon mal
__________________
und bis bald
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1
24.03.2009 08:37 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ?? |
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Ordnungsliebende.
Es gibt Rechtsprechung, nach der eine Dauerordnungswidrigkeit nach Ablauf geraumer Zeit nicht mehr geahndet werden kann. Bezieht sich aber auf fahrlässige Zuwiderhandlungen und geht davon aus, dass man seine Verpflichtung irgendwann vergessen hat. Die Ahndung hat dann keinen erzieherischen Zweck mehr.
Diese Argumentation trifft auch hier zu. Daher von Amts wegen abmelden und die Sache ist erledigt.
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
24.03.2009 16:02 |
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Solon
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Caty
Mitglied
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Themenstarter
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werde ich auch so machen.
Mit allen anderen hat man auch nur ärger!
Und hier hat es gehagelt und geschneet naja Oster kommt ja bald.
__________________
und bis bald
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3
24.03.2009 16:24 |
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