unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Suche » Suchergebnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Zeige Beiträge 1 bis 5 von 5 Treffern
Autor Beitrag
Thema: Beginn des Gewerbes hinausschieben
Caty

Antworten: 0
Hits: 1.948
Beginn des Gewerbes hinausschieben 02.09.2010 09:13 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin ,

ich hab da mal ein problemchen.

Ich habe hier eine GbR, die jetzt dem Finanzamt mitgeteilt hat, weil Sie an der Betriebsstätte nicht erreichbar sind (kein Briefkasten), dass die Gesamten aktivitäten zum Gewerbe vorrerst auf Eis gelegt wurden und Sie bitten um abwartende Disposition.

Sprich bisher wurde an der Betrtiebsstätte nicht begonnen und vorerst (wie langeverwirrt ) wird auch nicht angefangen.

Hinweis am rande: Die Firma wurde auch wahrscheinlich nur zum Schein gegründet. Es gibt nämlich zwischen dem Eigentümer der Fläche und der Gemeinde Kaufstreitigkeiten. Und um den Preis anzuheben bedarf er einer Vermietungauslastung. Ein Inhaber der GbR ist schonmal mit einer anderen Firma mit eiem othopischen Kaufangebot aufgeschlagen.
Meine Frage nun:Formulier
Wenn die Aussage vorliegt, dass das Gewerbe auf Eis liegt und vorerst nicht bekannt ist, wann tatsächlich bekonnen wird. Kann ich dann eine Abmeldung erzwingen, weil tatsächlich kein Gewerbe vorhanden ist (ruhendes Gewerbe geht ja nicht)???

Bitte um Hinweis anbeten anbeten anbeten
Thema: unselbstständige Zweigstelle
Caty

Antworten: 17
Hits: 170.201
unselbstständige Zweigstelle 04.08.2010 08:08 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin ,

ich würde hier schon eine unselbstständige Zweigstelle anmelden.

Grund:
Wenn diese Adresse im Geschäftsverkehr verwendet wird, der Mitarbeiter für Kunden oder Angestellte dort erreichbar ist.
Es kommt oft genug vor, das Kunden oder Angestellte nur eine Anschrift haben. Und wenn die Firma dann wieder weg ist nicht wissen wo die Hauptniederlassung war/ist. Und wenn die unselbstständige ZW angemeldet wurde ist ja auch die HA bekannt.

Und der Kunde bei dem sich das Büro befindet wird sicherlich auch Miete erhalten, also hat die Firma somit indirekt eigene Räume.

Umsonst macht keiner was.großes Grinsen

Tschau
Thema: unselbstständige Zweigstelle
Caty

Antworten: 17
Hits: 170.201
25.03.2009 11:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



habe da auch noch eine schöne Erklärung von Weka zum unterschied zwischen Zweigniederlassung und unselbstständige Zweigstelle.

Lesen Die unselbstständige Zweigstelle ist eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung, welche die Kriterien der Zweigniederlassung nicht erfüllt aber der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient. Bsp. Auslieferungslager, Annahmestelle einer Reinigung,...

Keine unselbstständigen Zweigstellen sind Baustellen, wenn dort nur die Arbeit erbracht wird, außer wenn auf den Baustellen irgendwelche Geschäfte der Firma abgewickelt werden!! Bsp. Aufträge vergeben, Materialien bestellen oder das Büro(Baucontäiner) am Rechtsverkehr teil nimmt. !!!


Ich hätte in diesem Zusammenhang auch mal eine Nachfrage ob unselbstständige Zweigstelle oder nicht??

1. Firma hat nur Lager in diesem alte Buchungsunterlagen und derzeit nicht genutzte Büromöbel stehen?
2. Was ist eigentlich mit Freiflächen Bsp. Lagerfläche für Dixi´s inkl Umkleideraum für die Mitarbeiter???

Grüße aus Brandenburg
Thema: Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ??
Caty

Antworten: 2
Hits: 3.000
24.03.2009 16:24 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)



werde ich auch so machen.

Mit allen anderen hat man auch nur ärger!

bin eingeschneit Und hier hat es gehagelt und geschneet naja Oster kommt ja bald.
Thema: Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ??
Caty

Antworten: 2
Hits: 3.000
Ordnungsverfügung nach 4 Jahren ?? 24.03.2009 08:37 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallöchen an alle !!

Ich hoffe mir kann da jemand weiter helfen.

Ich habe hier in den noch offenen Fällen meiner Vorgängerin folgenden Fall gefunden.

Ein Gewerbetreibender wurde im Sep und Okt letzten Jahres zweimal zur Erfüllung der Meldepflicht aufgefordert. Er reagierte nicht.

Also eigentlich Ordnungsverfügung und so weiter Lesen , aber in der zweiten Aufforderung wurde angegeben, dass er sein Gewerbe seit 2005 nicht mehr ausübt!!!

Zu diesem Schluss ist die Kollegin warscheinlich (habe in Gewerbeprogramm selbst gesucht), weil an der Betriebsstätte nur ein Geschäft mit diesen Tätigkeiten vorhanden ist und das ist seit 2005 in neuen Händen.

Meine Frage kann ich jetzt noch eine Ordnungsverfügung durchführen oder ist diese Möglichkeit schon verjährt ?? Kopfkratz Hatte mal irgendwo gelesen, dass nach 3 Jahren die Behörde eine Unterlassung nicht mehr ahnden darf!!

Sollte ich das Gewerbe einfach von Amts wegen abmelden und gut is...???

Bitte Bitte anbeten viele Meinungen abgeben.

Danke jetzt schon mal
Zeige Beiträge 1 bis 5 von 5 Treffern

Views heute: 59.813 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.929.437


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 46 | Gesamt: 0.059s | PHP: 98.31% | SQL: 1.69%