MaBV-Prüfungspflicht für Riesterprodukte? |
Victor Fanous
Grünschnabel
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MaBV-Prüfungspflicht für Riesterprodukte? |
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Hallo zusammen!
Bin zwar nicht ganz so neu hier, habe aber bisher noch keine Beiträge verfasst, nur gelesen.
Ich habe jetzt eine Frage im Zusammenhang mit § 16 MaBV und damit auch § 34 c GewO. Hab zwar schon einen Thread hier gelesen, der das Thema streifte, aber meine jetzige Frage wurde leider dadurch nicht beantwortet.
Mir wird inzwischen sehr häufig die Frage gestellt, ob für die Vermittlung von fondsgestützten Riesterprodukten im Folgejahr ein MaBV-Prüfbericht vorgelegt werden muss.
Klar....das Jahresende naht und plötzlich erinnern sich alle an den MaBV-Stichtag.
Im Kommentar Landmann-Rohmer habe ich zu § 34c GewO nur den Hinweis gefunden, dass lt. BLA Gewerberecht die unter dem Begriff Riester angebotenen und zertifizierten Produkte erlaubnispflichtig sein sollen. Wie verhält es sich denn in dem Kontext mit der Verpflichtung aus § 16 MaBV? Darüber konnte ich nichts finden. Auch sonst habe ich im Internet so spontan nichts Brauchbares entdeckt.
Zwar vertrete ich im Grunde die Auffassung, dass die Passage im Kommentar durch die Existenz des neuen § 34 d GewO mittlerweile überholt ist, aber ich kann und will mich über ein Schreiben unserer Aufsichtsbehörde aus 2007 dann doch nicht auch noch hinwegsetzen, das nochmal auf diese Stelle im Kommentar verweist.
Ein Makler möchte noch in diesem Jahr Gewissheit darüber haben, da er dann bis Jahresende noch einen Bericht anfertigen lassen muss und bittet mich nun um Klärung, um nicht 2009 mit einem Bußgeldverfahren zu beginnen. Andere Anfragen zu diesem Thema konnte ich bislang noch mehr oder weniger elegant umschiffen.
Kann mir bei der Materie hier jemand helfen?
Beim BaFin versuche ich es erst gar nicht mehr. Dort schlummert bereits seit 2006 ein anderer meiner Vorgänge.
Viele Grüße aus Bonn!
V. Fanous
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02.12.2008 18:36 |
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