Glücksspielsucht: Bayernlos droht das Aus |
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Kaiser
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Glücksspielsucht: Bayernlos droht das Aus |
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Wofür benötigt man eigentlich einen Ehtik-Beirat?
Wofür und wie wird der Etik-Beirat entlohnt?
Doch wieder nur Versorgungsposten geschaffen?
In welchen Gesetzen werden solche Posten eigentlich gefordert bzw. abgesichert?
Die im Mittelpunkt stehende Spielsuchtforschung bei Glücksspielen definiert laut Professor Dr. Gerhard Mayer ein außerordentlich hohes Suchtpotenzial für alle Formen des Glücksspiels mit rascher Spielabfolge.
In Bayern wird in den letzten Monaten flächendeckend für das Bayernlos geworben. Allein in Bayern besteht eine Los-Serie aus 60 Millionen Lose. So wurden in der 47. Woche 2007 1.465.250 Lose verkauft. Damit der Klassiker noch mehr Kunden anzieht wurde beim Gewinnplan einiges geändert: Für nur € 1,-- können Sofortgewinne bis zu € 250.000,-- und mit der Zweiten-Chance sogar bis zu € 375.000,-- gewonnen werden.
Bei dieser Form des Glücksspiels ist eine Begrenzung des Einsatzes nicht möglich, da der Kunde mehrere Lose erwerben kann. Bereits nach dem Öffnen des Loses ist die Spielfolge beendet, da der Gewinn oder Verlust sofort im Los bekannt gegeben wird. Es gibt keine schnellere Spielfolge unter den Glücksspielprodukten.
Der praktizierte Vertrieb und die Bewerbung des Produkts „Brieflose“, das auch in Supermärkten verfügbar ist, zeigen, dass das in Deutschland angestrebte Glücksspielmonopol widersprüchlich ist. Spielsuchtprävention und Jugendschutz fungieren als Alibi-Funktionen, um Wettbewerber auszuschließen. Der Ethik-Beirat des Deutschen Lotto- und Totoblocks mit den Beiratsmitgliedern MdB Renate Schmidt, Barbara Stamm und Dr. Rudolf Seiters, der sich im April 2007 konstituiert hat und der als zentrales Aufgabenfeld die Ausgestaltung des staatlichen Spielangebots im Auge haben sollte, schweigt zu den Sucht gefährdenden Losen.
Sportbünde, Stiftungen, Hilfsorganisationen, Breitensport, Unfallrettung, Denkmalschutz oder Kulturförderung, vieles ist mit Lottomitteln finanziert; diese Finanzierung werden die staatlichen Lottogesellschaften nach Inkrafttreten des Staatsvertrages nicht mehr leisten können. Die Finanzierung dieser wichtigen Einrichtungen erfolgt in erster Linie aus Lottomitteln und nicht aus Sportwetten.
Wir von oddscompany sind für die Beibehaltung des Lottomonopols, das in der Tat wichtige soziale Funktionen erfüllt. Sportwetten sind aber nur ganz am Rande Glücksspiel, in erster Linie hängt der Gewinn auch von der Geschicklichkeit (ansonsten müssten wir auch den Börsenhandel als Glücksspiel definieren) des Einzelnen ab. Ein „Wenn und Aber“ seitens der Monopolisten werden die privaten Anbieter nicht hinnehmen, da unsere Grundrechte Art. 12 Abs. 1 mit dem geplanten Staatsvertrag eingeschränkt werden sollen. Bei Umsetzung des Glücksspielstaatvertrages, drohen dem Bayernlos und Co das sichere aus.
Gefunden unter: http://pressemitteilung.ws/node/118006
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27.11.2007 09:54 |
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