Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell" |
Robert_D
Jungspund
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Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell" |
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Kann mir jemand ein paar praktische Beispiele nennen, anhand derer der Unterschied - falls möglich - evident ist?
Danke.
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1
17.12.2012 15:12 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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RE: Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell" |
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Hallo,
mit dieser Frage waren wir auch vor Kurzem befasst. So wie ich das verstanden habe, geht der Begriff "bordellähnlicher Betrieb" weiter als derjenige des "klassischen Bordells", dazu können auch Anbahnungsgaststätten, Saunaclubs o.ä. Etablissement zählen, wenn der Betrieb von der Zielsetzung her in die gleiche Richtung geht. Wir kamen aber, zumindest in unserem Fall, zu dem Ergebnis, dass eine Unterscheidung nicht relevant ist und wir daher eine Trennlinie nicht festmachen brauchen. Auch in der Rechtsprechung werden diese Betriebe oft mit dem Begriffspaar "Bordell/bordellähnlicher Betrieb" zusammengefasst (z.B. VG Trier 5 K 975/07 v. 13.02.2008) und einheitlich gehandelt.
Viele Grüße
Jürgen Rixinger
__________________ "Turn off your mind, relax and float down stream"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 18.12.2012 11:15.
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2
18.12.2012 09:00 |
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Solon
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J. Simon
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Auch ich würde hier keine klare Grenze ziehen wollen/können, da diese Begriffe ziemlich identisch sind.
Unterscheiden kann man auf jeden Fall sauber zwischen Wohnungsprostitution und Bordell.
Ein Bordell ist als solches gewerberechtlich anzumelden (läuft bei uns zumeist unter gewerbliche Zimmervermietung) und hat als solches einen (Bordell-)Betreiber, der für die Damen die Infrastruktur zur Verfügung stelt und "geschäftliche" Angelegenheiten regelt. Diese Betriebe sind auch bauplanungsrechtlich nicht überall zulässig, während gegen die gewereberechtlich nicht relevante Wohnungsprostitution in Privatwohnungen nur schwer ordnunsgrechtlich oder baurechtlich vorgegangen werden kann. Bei der WP bleibt auch der oft vorhandene aber offiziell nicht auftretende Zuhälter im Dunkeln, während er beim offiziellen Bordell bekannt ist.
Boderllähnlich können wie Koll. Rixinger bereits dargestellt hat, auch Anbahnungsgaststätten , Saunaclubs o.ä. sein.
VG J. Simon
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3
18.12.2012 10:21 |
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Robert_D
Jungspund
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Die Trennung zwischen den beiden Begriffen und Wohnungsprostitution ist klar und auch einfach zu handhaben in meinen Augen. Ich suche halt eine Definition, die ich in meine Diplomarbeit einbauen kann. "Mein" Fall wird wohl ein bordellartiger Betrieb sein; ich nutze in der Arbeit auch immer das Begriffspaar.
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4
18.12.2012 21:53 |
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