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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell" » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell"
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Robert_D Robert_D ist männlich
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Fragezeichen Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell"

Kann mir jemand ein paar praktische Beispiele nennen, anhand derer der Unterschied - falls möglich - evident ist?

Danke.
1 17.12.2012 15:12 Robert_D ist offline E-Mail an Robert_D senden Beiträge von Robert_D suchen
Solon
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Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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RE: Unterscheidung "bordellartiger Betrieb" - "Bordell"

Hallo,

mit dieser Frage waren wir auch vor Kurzem befasst. So wie ich das verstanden habe, geht der Begriff "bordellähnlicher Betrieb" weiter als derjenige des "klassischen Bordells", dazu können auch Anbahnungsgaststätten, Saunaclubs o.ä. Etablissement zählen, wenn der Betrieb von der Zielsetzung her in die gleiche Richtung geht. Wir kamen aber, zumindest in unserem Fall, zu dem Ergebnis, dass eine Unterscheidung nicht relevant ist und wir daher eine Trennlinie nicht festmachen brauchen. Auch in der Rechtsprechung werden diese Betriebe oft mit dem Begriffspaar "Bordell/bordellähnlicher Betrieb" zusammengefasst (z.B. VG Trier 5 K 975/07 v. 13.02.2008) und einheitlich gehandelt.

Viele Grüße
Jürgen Rixinger

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jürgen Rixinger: 18.12.2012 11:15.

2 18.12.2012 09:00 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Auch ich würde hier keine klare Grenze ziehen wollen/können, da diese Begriffe ziemlich identisch sind.
Unterscheiden kann man auf jeden Fall sauber zwischen Wohnungsprostitution und Bordell.
Ein Bordell ist als solches gewerberechtlich anzumelden (läuft bei uns zumeist unter gewerbliche Zimmervermietung) und hat als solches einen (Bordell-)Betreiber, der für die Damen die Infrastruktur zur Verfügung stelt und "geschäftliche" Angelegenheiten regelt. Diese Betriebe sind auch bauplanungsrechtlich nicht überall zulässig, während gegen die gewereberechtlich nicht relevante Wohnungsprostitution in Privatwohnungen nur schwer ordnunsgrechtlich oder baurechtlich vorgegangen werden kann. Bei der WP bleibt auch der oft vorhandene aber offiziell nicht auftretende Zuhälter im Dunkeln, während er beim offiziellen Bordell bekannt ist.

Boderllähnlich können wie Koll. Rixinger bereits dargestellt hat, auch Anbahnungsgaststätten , Saunaclubs o.ä. sein.

VG J. Simon
3 18.12.2012 10:21 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Robert_D Robert_D ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Robert_D


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Die Trennung zwischen den beiden Begriffen und Wohnungsprostitution ist klar und auch einfach zu handhaben in meinen Augen. Ich suche halt eine Definition, die ich in meine Diplomarbeit einbauen kann. "Mein" Fall wird wohl ein bordellartiger Betrieb sein; ich nutze in der Arbeit auch immer das Begriffspaar.
4 18.12.2012 21:53 Robert_D ist offline E-Mail an Robert_D senden Beiträge von Robert_D suchen
hulnida hulnida ist männlich
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Hi,

also ich habe dir hier mal eine Internetseite raus gesucht...
[Mod on]
Link wegen Verstoßes gegen die Foren-Regeln entfernt
[Mod off]


Hier findest du die verschiedensten Modelle... Ich hoffe, dass es dir bei deiner Frage weiterhilft.

Gruß
5 09.09.2013 17:31 hulnida ist offline E-Mail an hulnida senden Beiträge von hulnida suchen
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