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Zum Ende der Seite springen Frage zum Versagen der Reisegewerbekarte
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blueprint84 blueprint84 ist männlich
Grünschnabel


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Frage zum Versagen der Reisegewerbekarte

Hallo allerseits,

Ich bin seit 4 Jahren Handelsvertreter im Bereich Energie und Telekommunikation.
Bis jetzt habe ich immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Dieses Jahr wollte ich allerdings den nächsten Schritt wagen und mich Selbstständig machen.
Da ich meine Kunden ohne Vorankündigung aufsuche bin ich verpflichtet eine Reisegewerbekarte mitzuführen, diese habe ich auch vor kurzem beantragt.
Ich habe alle notwendigen Unterlagen (Unbedenklichkeitsbescheinigung FA / Gewerbesteueramt, Eigenauskunft aus der Schuldnerkartei, Ausz. aus dem Gewerbezentralregister, poliz. Führungszeugnis) bereits bei der zuständigen Sachbearbeiterin eingereicht.
Jetzt stellt sich für mich das Problem dass ich vor 2 Jahren zu einem Bußgeld von 45 Tagessätzen a 40 Euro für das Erschleichen von Dienstleistungen ( Schwarzfahren bei der Deutschen Bahn in 3 Fällen) verurteilt wurde.
Ich habe zur Prüfung des Sachverhalts die Urteilsverkündung der Sachbearbeiterin übergeben und diese teilte mir mit ich würde zu 90% eine Versagung der Reisegwerbekarte erhalten.

Meine Frage an die Sachkundigen unter euch, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass ich doch noch die Reisegwerbekarte bekomme?
Ansonsten habe ich nämlich keinerlei Steuerschulden, Knöllichen oder ähnliches. Alles ist sauber, bis auf die Dummheit die ich vor zwei Jahren begangen habe.
Ich mache mir einfach sorgen da das Gewerbe für mich existentiell wichtig ist.

Gruß

Blueprint
1 15.01.2013 20:34 blueprint84 ist offline E-Mail an blueprint84 senden Beiträge von blueprint84 suchen
Solon
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JLBochum JLBochum ist männlich
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RE: Frage zum Versagen der Reisegewerbekarte

Hallo,
meines Erachtens dürfte es da keine Probleme geben, da die Eintragung im Führungszeugniss nicht im Bezug zur Gewerbeausübung steht.

Mit freundlichen Grüßen
2 24.01.2013 11:09 JLBochum ist offline E-Mail an JLBochum senden Beiträge von JLBochum suchen
Solon
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Sehe ich auch so, zumal 45 Tagessätze nicht besonders "viel" ist.

Die Ablehnung dürfte im Rechtsbehelfsverfahren keinen Bestand haben. Immer vorausgesetzt, du hast wirklich nicht mehr Unsinn angestellt.


VG J. Simon
3 24.01.2013 11:54 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
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