Spielsuchtbekämpfung in NRW |
rosebud
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Spielsuchtbekämpfung in NRW |
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hi,
nachdem der Glückspieländerungsstaatsvertrag sowie das Ausführungsgesetz des Landes NRW eine weitere 5. Spielbank vorsieht, wird sich die Zahl der Spielbanken um 20% erhöhen, was "selbstverständlich" den Zielen des Staatsvertrages entspricht
!
Die Ziele sind :
1) Das Entstehen von Glückspielsucht verhindern und die Vorraussetzungen für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung schaffen
2) Durch ein begrenztes Glückspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken ...
Somit dient die Ausweitung des Angebots an Spielbanken ausdrücklich dem Spielerschutz !
Warum gleichzeitig die Zahl der vorhandenen Spielhallen( auch diese sind "geordnet" und "überwacht") reduziert werden soll, erschliesst sich mir nicht, da ja bei Wegfall dieser Spielhallen, die ja auch der Befriedigung des "natürlichen Spieltriebs dienen eine Unterversorgung der Spieler droht und diese dann u.U. in den Bereich des "nicht erlaubten Glückspiels" abwandern ( Internet , Hinterzimmer).
grüsse
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1
08.11.2012 08:48 |
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Solon
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Meike
Foren Gott
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Hallo rosebud,
wie schreibt der EUGH in gängiger Rechtsprechung vereinfacht formuliert:
"Ihr müsst nicht nur Ziele formulieren, sondern deren effektive Umsetzung nachweisen."
Wie mit einer Öffnung des Marktes ( Sportwetten, Lotto im Internet & Co.),
zusätzlicher Werbung,
einer zusätzlichen Spielbank
Kriminalität und Spielsucht vorgebeugt werden soll, weiß ich persönlich nicht, aber werden wir alle demnächst sicherlich in den anstehenden Verfahren nachlesen können.
Jede Wette.
VG
Meike
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2
09.11.2012 05:49 |
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