Private Arbeitsvermittler |
Sonja Mielenz unregistriert
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Private Arbeitsvermittler |
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Guten Morgen!
Einer meiner privaten Arbeitsvermittler behauptet steif und fest, das er sich nicht gewerblich Anmelden muss. Belegen kann er es jedoch nicht, dazu bin ich ja da, weil ich kenn mich ja mit den Gesetzen viel besser aus...
Daher die Frage: Seht ihr das auch so? Ich denke nicht, dass es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.
Gruß
Sonja
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1
25.08.2006 10:07 |
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Solon
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Schwarzer
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RE: Private Arbeitsvermittler |
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private Arbeitsvermittler sind Gewerbetreibende. Der macht dies nicht um Gotteslohn. Eine freiberufliche Tätigkeit gehobener Art ist nicht zu erkennen und in § 6 GewO ist die Arbeitsvermittlung nicht erwähnt. Also soll der Knabe nach § 14 GewO anmelden.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
25.08.2006 10:16 |
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Solon
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Ingolstadt
König
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RE: Private Arbeitsvermittler |
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Liebe Kollegin,
private Arbeitsvermittlung ist eindeutig ein Gewerbe, auch wenn hierfür keine Erlaubnis der Arbeitsagentur mehr erforderlich ist.
Näheres zur privaten Arbeitsvermittlung findet sich hier
.
Vielen Dank an die IHK Stuttgart
__________________ Thomas Kirchhammer
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3
25.08.2006 11:14 |
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Sonja Mielenz unregistriert
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Danke!
Das hat mich nur bestätigt. So was stellt auch für mich keine höherwertige Tätigkeit da, kann ja schließlich fast jeder...
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4
25.08.2006 11:45 |
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pmcolonia
Routinier
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Also:
An die höherwertige Tätigkeit ist ja auch das Erfordernis der höheren Ausbildung - mindestens Fachhochschulausbildung - gebunden. Für die Ausübung der Tätigkeit muss der Abschluß notwendig sein.
Hieran wird es bei allem Verständnis wohl aber mangeln.
Also ganz klar, Gewerbeausübung.
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5
25.08.2006 13:06 |
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