Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregistereintragung |
Costa
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregistereintragung |
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Eine juristische Person möchte eine Gewerbeummeldung für eine Tätigkeit vornehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen wurde. Ist das möglich?
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1
13.05.2025 13:58 |
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Solon
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Pitti81
Haudegen
  

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RE: Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregistereintragung |
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Das ist möglich und kann auch so bestätigt werden.
Wir möchten ja wissen, was konkret für eine Tätigkeit ausgeübt wird und nicht, was vielleicht nur als Platzhalter im HR steht
Allerdings sollte der GF u.U. darauf hingewiesen werden, das Risiken und Verluste eventuell zu seinen Lasten gehen, wenn der Geschäfte außerhalb des eingetragenen Geschäftsgegenstandes tätigt.
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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2
13.05.2025 14:31 |
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Solon
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Costa
Grünschnabel
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RE: Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregistereintragung |
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Hallo,
vielen Dank für deine/Ihre schnelle Rückmeldung!
Teilst du auch die selbe Einschätzung, wenn die gewünschte Tätigkeit auch nicht als Platzhalter im HR eingetragen ist und sich von den bisher eingetragenen Tätigkeit sehr unterscheidet?
Viele Grüße
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3
13.05.2025 14:56 |
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Roesje

Lebende Foren Legende


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Diese Fälle hatte ich leider schon häufiger und sie nehmen gefühlt zu. Insb., wenn man den Unternehmensgegenstand hinterfragt bzw. Rückfragen zur Tätigkeit hat. Plötzlich werden komplett andere Tätigkeiten genannt, als sie aus dem HR hervorgehen.
Unser AG konnte mir leider bestätigen, dass das Grundprinzip eigentlich zwar so gedacht ist, dass natürlich im HR zu Sitz, Geschäftsanschriften und Unternehmensgegenständen die Daten enthalten sein sollten, wie es auch wirklich ist, aber aufgrund Bürokratieabbau (MoMiG) dürfen die nichts mehr hinterfragen/prüfen und die Unternehmen sollten zwar Unternehmensgegenstände ändern, aber wenn sie es nicht machen, hat das AG auch keine Handhabe. Ist rechtlich halt so in Ordnung.
Kurz: Die Aussagekraft eines Handelsregisters für Zwecke des Gewerberechts ist leider nicht mehr wirklich gegeben. Kann stimmen, muss nicht.
Bei Fällen mit erheblicher Abweichung teile ich dem AG das zumindest mit. Ob und was die daraus machen können, bleibt dann dem Gericht überlassen.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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4
15.05.2025 15:46 |
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Costa
Grünschnabel
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Hallo,
danke für deine Rückmeldung.. auch mal interessant zu wissen, wie es aus der Sicht des Amtsgerichtes so aussieht.
Viele Grüße
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5
20.05.2025 15:16 |
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Roesje

Lebende Foren Legende


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Zitat: |
Original von Costa
Hallo,
danke für deine Rückmeldung.. auch mal interessant zu wissen, wie es aus der Sicht des Amtsgerichtes so aussieht.
Viele Grüße |
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Ich kann nur jedem ans Herz legen, zu versuchen, den "kleinen Dienstweg" mit den weiteren Behörden sowie auch Gerichten zu schaffen und persönliche Kontakte herzustellen, sprich: dorthin anrufen und einfach mal nachfragen.
Jahrelang habe ich über die Nicht-Kommunikation und das jede Behörde ihr Süppchen kocht gemeckert, aber seit ich die pers. Kontakte habe, konnte ich sehr viel lernen und die Zusammenarbeit hat sich wesentlich verbessert.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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6
20.05.2025 15:36 |
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Civil Servant
Foren Gott
 

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,
ich weiß nicht, ob das Registergericht im Fall von @Roesje wirklich richtig liegt.
Dass die Gerichte nicht ohne Anlass die Richtigkeit des in HR eingetragenen Unternehmensgegenstandes überprüfen, kann ich noch nachvollziehen. Wenn die aber eine Mitteilung bekommen, die in Sachen Unternehmensgegenstand erhebliche Widersprüche belegt, kann das m. E. nicht sein, denn es gibt eine Anforderung an die HR-Daten: Sie müssen richtig sein. Im Fall offensichtlicher Widersprüche kann das Gericht sicherlich tätig werden (wenn es will).
Für uns ist das aber sicherlich nicht unbedingt "das Ding". Wichtig ist "nur", dass der Unternehmensgegenstand im Gewerberegister stimmt.
Einen angenehmen Tag allerseits!
Frank Schuster
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7
22.05.2025 08:12 |
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Roesje

Lebende Foren Legende


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Zitat: |
Original von Civil Servant
,
ich weiß nicht, ob das Registergericht im Fall von @Roesje wirklich richtig liegt.
Dass die Gerichte nicht ohne Anlass die Richtigkeit des in HR eingetragenen Unternehmensgegenstandes überprüfen, kann ich noch nachvollziehen. Wenn die aber eine Mitteilung bekommen, die in Sachen Unternehmensgegenstand erhebliche Widersprüche belegt, kann das m. E. nicht sein, denn es gibt eine Anforderung an die HR-Daten: Sie müssen richtig sein. Im Fall offensichtlicher Widersprüche kann das Gericht sicherlich tätig werden (wenn es will).
Für uns ist das aber sicherlich nicht unbedingt "das Ding". Wichtig ist "nur", dass der Unternehmensgegenstand im Gewerberegister stimmt.
Einen angenehmen Tag allerseits!
Frank Schuster |
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Ob und inwieweit rechtliche Möglichkeiten bestehen, weiß ich natürlich im Detail jetzt nicht und kann mich nur darauf berufen, was man mir telefonisch sagte, aber ich gehe davon aus, dass dem Gericht auch deswegen meistens die Hände gebunden sind, weil regelmäßig der Anlass mangels Kenntnis fehlen wird.
Um auf die Idee zu kommen, dem Gericht solche Sachverhalte zu melden, muss man ja auch erst mal wissen und verstanden haben, dass das System von sich aus nicht greift und dass sich diese Realität so etabliert hat. Das war meinem AG nämlich auch gar nicht so klar, dass so häufig beim Gewerbeamt dann was ganz anderes angegeben wird (wenn denn dort nachgefragt wird) und ich habe es ja auch erst seit etwa 1 Jahr raus, obwohl ich das schon Ewigkeiten mache.
Andererseits habe ich vor Jahren einen Fall gehabt, bei dem ich v.A.w. wegen reiner Briefkastenadresse abgemeldet und den SV dem AG gemeldet habe...das war 2019 und das Unternehmen ist immer noch unter besagter Briefkastenadresse als aktuell im HR drin, weil der GF nicht mitwirkt bzw. wohl immer mal hinter Gittern sitzt. Da bekam ich auch die Auskunft, das Gericht könne da nicht von sich aus tätig werden.
Für mich absolut unbegreiflich. Insb. weil ich immer noch zeitweise Gewerbeauskunftsersuchen von den unterschiedlichsten Behörden und Institutionen erhalte.
Bzgl. unterschiedlicher Tätigkeiten HR/GR habe ich erst gestern einen SV gemeldet, bei dem ich auch die Gewerbeanmeldung zurückgewiesen habe (Verdacht Scheinselbständigkeit, Fake-Betriebsstätte, nach Auskunft FA & Zoll wohl ein Konstrukt des Sub-Unternehmertums zum Abgreifen von Fördergeldern möglich). Mal schauen, was sie jetzt damit machen, oder eben nicht.
Für uns ist das sicherlich nicht "das Ding", aber erklären Sie diese Realität mal einem Bürgermeister (musste ich letzte Woche
) oder eben auch Bürgern...da kommt keiner so richtig drauf klar, dass es so in einem Staat mit seiner Bürokratie zugehen kann und Bürokratieentlastungspakete überhaupt erst so ein Chaos mit verursacht haben.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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8
22.05.2025 15:22 |
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