Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung |
Puz_zle
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Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung |
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Pressemitteilung des Bundesministerium für Finanzen vom 28.06.2007
Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/cl...806__PM070.html
Zitat: |
Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Fleischwirtschaft
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat heute das Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Fleischwirtschaft mit der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss e.V. (ANG), dem Bundesverband der Deutschen Fleischwarenindustrie e.V. (BVDF), dem Bundesverband Vieh und Fleisch (BVVF), der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE), dem Deutschen Fleischer-Verband e.V. (DFV), dem Deutschen Raiffeisenverband e.V. (DRV), der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), dem Verband der Fleischwirtschaft e.V. (VDF) und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) geschlossen.nlässlich der Präsentation des Bündnisses mit den Bündnispartnern sagte Bundesfinanzminister Steinbrück: „Schwarzarbeit ist leider immer noch in vielen Wirtschaftsbranchen ein Massenphänomen. Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden sowie die Wirtschafts- und Arbeitsmarktordnung sind empfindlich beeinträchtigt. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen, ist eine Aufgabe nicht nur des Staates und der Politik, sondern der gesamten Gesellschaft. Wirtschaftsverbände Gewerkschaften und Verwaltung müssen an einem Strang ziehen.“
Es ist bereits das dritte bundesweite Bündnis, das das Bundesministerium der Finanzen mit der Wirtschaft zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung schließt. Bereits 2004 haben sich das Bundesministerium der Finanzen, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutsche Bauindustrie zu einem Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit in der Bauwirtschaft zusammengeschlossen.
Im letzten Jahr erfolgte der Abschluss eines Bündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe. Bündnispartner sind der Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung, der Bundesverband Möbelspedition und Logistik, der Deutsche Speditions- und Logistikverband, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Wesentliches Ziel der Bündnisaktivitäten des Bundesfinanzministeriums ist die Schärfung des allgemeinen Bewusstseins über die negativen Folgen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie ein fairer Wettbewerb durch Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dazu haben sich die Bündnispartner in einer gemeinsamen Bündniserklärung verpflichtet. Sie wollen in der Öffentlichkeit gemeinsam informieren und den Informationsfluss zwischen den Verbänden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung weiter verbessern.
Unter Leitung des Bundesministeriums der Finanzen wird darüber hinaus regelmäßig ein Arbeitskreis tagen, der praktische Ansätze zur verbesserten Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung in der Fleischwirtschaft erarbeitet.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erklärte, dass die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität habe. Die Kontrolltätigkeit werde mit Schwerpunktprüfungen und regelmäßigen Kontrollen in den Betrieben auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeiten sowie am Wochenende weiter intensiviert. |
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Weitere Info's dazu:
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29.06.2007 05:46 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung |
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aus Thüringen,
im Hause des Bundesfinanzministerium wurde am 10. Juli 2008 das "Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Gebäudereinigergewerbe" unterzeichnet.
Siehe hierzu die Info des BMF:
und den dazugehörigen Flyer:
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11.07.2008 05:52 |
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Solon
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Puz_zle
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RE: Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung |
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aus Thüringen,
hierzu noch eine passende aktuelle Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf - Urteil vom 12.06.2008, Az.: 15 K 3449/06 E
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/Presse/presse_w...tuell/index.php
Zitat: |
Finanzgericht Düsseldorf: Belege nachweisen, um Schwarzabeit zu verhindern
Nachweis der unbaren Zahlung als Voraussetzung für die Steuerermäßigung gem. § 35 a EStG ("Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen")
Der Kläger machte in seiner Steuererklärung Fensterreinigungskosten von 557 EURO unter Vorlage einer undatierten Barquittung des Gebäudereinigers geltend. Das Finanzamt erkannte die Aufwendung nach § 35a Einkommensteuergesetz nicht an. Das Finanzgericht hat die Auffassung des Finanzamts bestätigt. § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz - so die Begründung - verlange, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Belege des Kreditinstitutes nachweise. Dieses Erfordernis entspreche dem Zweck der Vorschrift, Schwarzarbeit zu verhindern. |
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Urteil im Volltext:
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22.07.2008 06:04 |
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