Ladenöffnungszeitengesetz Schl.-Holstein |
Manfred Milbrodt unregistriert
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Ladenöffnungszeitengesetz Schl.-Holstein |
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Hallo aus Raisdorf,
am 30.11.06 hat der Landtag - "rechtzeitig" zum Weihnachtseinkauf - das LÖffZG verabschiedet, das mit Wirkung vom 01.12.06 in Kraft tritt.
Danach können die Geschäfte 6 x 24 Stunden (Mo. - Sa.) öffnen. Viermal pro Jahr darf aus "besonderem Anlass" an Sonn- und Feiertagen eingekauft werden. Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich einige besonderen kirchlichen Feiertage, insbesondere die Advents- und Weihnachtszeit.
Bei den Schleswig-Holstein-typischen Besonderheiten wie der Bäderregelung und der Regelung für Geschäfte nahe der dänischen Grenze bleiben die schon jetzt geltenden Sonderregelungen bestehen. In Bädern darf (weiterhin) in der Tourismussaison vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober des Folgejahres zusätzlich an Sonntagen zwischen 11.00 bis 19.00 Uhr geöffnet werden.
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1
01.12.2006 07:17 |
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Solon
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L. Möller
Jungspund
Dabei seit: 19.09.2006
Beiträge: 21
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Schleswig-Holstein
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Guten Morgen,
das mit den vier Sonntagen hat sich anscheinend ja auch erledigt, wenn man das Ministerium nach den Auswirkungen des § 11 befragt. Die Freigabe ist dann außerdem nicht mehr an das Stattfinden von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen gebunden. Damit ist auch der allgemeinen Sonntagsöffnung vermutlich Tür und Tor geöffnet. Das wird hauptsächlich den kleineren Einzelhandelsunternehmen schwer zu schaffen machen. Aber das ist nun mal die heutige Zeit.
Ist der Entwurf der ZuständigkeitsVO eigentlich auch in Kraft getreten?
Gruß aus Henstedt-Ulzburg
L. Möller
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2
01.12.2006 07:51 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Hallo aus Raisdorf,
mittlerweile ist die ZustVO SH verkündet: GVOBl. SH vom 30.11.2006, S. 252 - liegt leider noch nicht online vor.
Eine wesentliche Änderung ist im Hinblick auf § 5 (Weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage - 4 x / Jahr) erfolgt. Bisher haben diese Sonnntage die Kreisordnungsbehörden per RechtsVO freigegeben - nunmehr verkünden als zuständige Behörden diese RechtsVO: die Bürgermeister / Amtsdirektoren / Amtsvorsteher.
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3
07.12.2006 14:10 |
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