Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung |
Landratsamt München Gronegger
Mitglied
ehem. Username: Landratsamt München Schrottner
Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 38
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 252.758
Nächster Level: 300.073
|
|
Abhalten eines Marktes ohne Festsetzung |
|
Hallo liebe Forenmitglieder,
wir haben einen Marktveranstalter, der bereits zum zweiten Mal einen Markt an einem Sonntag abgehalten hat, ohne die Festsetzung beim Landratsamt zu beantragen.
Nachdem ich die ganze Geschichte nur vertretungsweise mache, kenne ich mich natürlich nicht so aus. Ich habe deshalb ein paar Fragen:
Eigentlich ist das ganze ja ein Verstoß gegen das Ladenschlussgesetz, welchen die Standbetreiber begehen.
Bislang waren die Märkte aber immer festgesetzt (die letzten 10 Jahre).
Seit Anfang des Jahres wird der Markt jedoch von einem neuen Marktveranstalter gemacht, so dass ich eigentlich nicht die Standbesitzer dafür verantwortlich machen möchte, denn eigentlich konnten sie (meiner Meinung nach) davon ausgehen, dass der Markt wie bisher genehmigt wurde.
Kann ich auch alleine gegen den Marktveranstalter vorgehen?
Viele Grüße aus Bayern
Gronegger
|
|
1
19.02.2007 13:35 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.002.486
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Meines Erachtens schon. Denn der Veranstalter des Marktes handelt gewerblich. Dementsprechend muss er auch die entsprechenden Rechtsnormen (LadSchlG, Feiertagsrecht etc.) beachten. Denn nur durch die Festsetzung bekommt er die entsprechenden Marktprivilegien, die es ermöglichen, auch an einem Sonntag einen Markt (außerhalb der Ladenschlusszeiten) durchzuführen. Ohne Festsetzung gelten die normalen Zeiten.
Hier würde ich den Veranstalter eine nette und freundliche Anhörung schicken und ihn auffordern, mir zudem eine Auflistung der jeweiligen Marktbeschicker zu übersenden, weil Sie "beabsichtigen" auch gegen die einzelnen Teilnehmer ein Verfahren einzuleiten (auch wenn diese sich vielleicht auf Verbotsirrtum) berufen würden. Sie werden sich wundern, wieviel Spaß der Veranstalter mit seinen Marktbeschickern bekommt.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
2
19.02.2007 15:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 83.420 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.953.044
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|