....gleiches gilt für Nordhessen. Hier ist in Sachen Sonntagsarbeit durch das Regierungspräsidium Kassel eine Allgemeinverfügung erlassen worden.
"Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für die Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)"
Herzliche Grüße aus Bad Hersfeld
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