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Autor Beitrag
Thema: Unterverpachtung von Räumen einer Gaststätte
Anika Bergmann

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Unterverpachtung von Räumen einer Gaststätte 05.03.2013 09:17 Forum: Gaststättenrecht


Ein freundliches Hallo und Guten Morgen aus dem sonnigen Kamen,

mich erfreute heute Morgen schon ein Bürger mit einem besonderen Anliegen, welches mir hier noch nicht so vorgekommen ist...ich hoffe, es kann jemand helfen!

Und zwar existiert hier eine Gaststätte auf 2 Ebenen/Etagen. Derzeit wird diese von einer Dame betrieben als Schankwirtschaft ohne Alkoholausschank mit Abgabe von imbissähnlichen Speisen. Jetzt möchte jemand die untere Etage mieten/pachten, bzw. diese Dame wird die Räumlichkeit unterverpachten (Verpächter hat wohl zugestimmt-wir gehen mal davon aus, dass dem auch so ist!). Jedenfalls soll dann dieser Bereich (untere Etage) konzessioniert werden für den neuen Betreiber, die vorherige Betreiberin würde weiterhin die obere Etage ohne Alkoholausschank weiterbetreiben. Ist dies überhaupt möglich/zulässig? Bin mir jetzt nicht sicher, ob die Räumlichkeiten abgeschlossen sind und ob es oben und unten Toiletten gibt. Aber grds. wäre das überhaupt möglich? Weil ich mir vorstellen könnte, dass ja jeder aus dem oberen Bereich ohne Alkohol in den unteren Bereich geöangen kann und umgekehrt. Ebenso müssen die Leute, die in den nicht konzessionierten Bereich wollen durch den konzessionierten Bereich. Ich stelle mir das theoretisch machbar vor, aber wie sieht es in der Praxis aus.
Hoffe, der ein oder andere hat sowas schonmal gehabt bzw. hat einen Rat.

MfG Anika
Thema: Privattrödel Wochenende
Anika Bergmann

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Hits: 33.870
24.08.2010 12:09 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Gutan Tag allerseits!

Ich möchte dieses Thema gerne nochmal aufgreifen, nachdem ich hier schon ein bißchen im Board rumgesurft habe, wüsste ich trotzdem gerne eure Meinung zum konkreten Fall...

und zwar erschien heute Vormittag ein junger Mann bei mir im Büro und fragte nach, ob er einen privaten Trödelmarkt bei sich zu Hause veranstalten dürfte. Schnell stellte sich heraus, dass es ausgerechnet Sonntag, der 05.09.2010 sein soll. Der Trödel findet auf seinem Privatgrundstück in einer ruhigen Anliegerstraße in einem Kamener Stadtteil statt. Er und 1-2 Nachbarn bzw. auch deren Kinder möchten dort stehen und hauptsächlich Kinderspielzeug- und bekleidung verkaufen (es kann aber auch ein alter Staubsauger dabei sein). Zeitraum 11 bis 16 Uhr.

Nachdem ich den Herren über unser Sonn- und Feiertagsgesetz aufgeklärt habe (von dem er anscheinend noch nie was gehört hat, weil er mich verdutzt anschaute, als ich ihm sagte, dass generell ein Warenverkauf am Sonntag nicht erlaubt ist und "große Veranstalter" dafür eine Festsetzung bei uns beantragen). Tja was mache ich denn nun mitm guten Herrn. Ich kann ihm doch keinen Festsetzungsantrag aufzwingen incl. der ganzen palette BZR, GZR, Steuerl. UB....werden ja nur er und 1-2 andere da stehen. da es aber wohl nicht hauptsächlich Kindertrödel ist und weil es ausgerechnet der Sonntag sein soll, wie soll ich ihm da was genehmigen?

Wie seht ihr das? Würdet ihr das "mündliche ok" geben, denns chriftlich kann ich ihm da sowieso dann nix machen. Oder soll ich da ne Festsetzung machen (Gebührenrahmen 50 bis 750,-, also dann vl. für 50 Euro) oder ist das viel zu übertrieben? Tue mich da aber so schwer, wenn sich dann nur jemand beschwert, dann steht er da...gewerblich ist das ja alles nicht, soll ja nur eine einmalige Sache sein, achso aber n bißchen Werbung machen will er wohl auch....

Hoffe auf eure zahlreichen unterstützenden Antworten

Viele Grüße aus Kamen
Thema: Widerruf RGK-Verurteilung wg. Raubkopien
Anika Bergmann

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Widerruf RGK-Verurteilung wg. Raubkopien 03.08.2010 08:22 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Guten Morgen zusammen!

Ich hab's hier zum ersten mal mit einem eventuellen Widerruf einer RGK zu tun. Hab im Forum schon rumgesucht, aber leider nichts ähnliches gefunden. Augen rollen

Und zwar hab ich letzte Woche von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung bekommen, dass ein RGK Inhaber verurteilt worden ist wegen "unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke". Er wurde wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt ist.

Der Gute hat eine RGK von mir: Feilbieten von Textilien, Multimedia, Tonträger, Haushaltswaren. Er soll innerhalb von 2,5 Jahren auf Floh- und Wochenmärkten im Umkreis unautorisierte Neuabmischungen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln einzelner Interpreten vertrieben haben (Raubkopien).

Wie beurteilt ihr das? Ist dieser Mensch nun nicht mehr zuverlässig sein Reisegewerbe fortzuführen und müsste ich sie ihm widerrufen oder reicht dies nicht aus?

Vielen Dank euch schonmal vorab!

Gruß aus Kamen
Anika Bergmann
Thema: Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen?
Anika Bergmann

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RE: Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen? 14.07.2008 13:48 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Vielen Dank für die Nachricht!
Ich denke auch, dass es sich weniger um ein juristisches Problem handelt. Sondern man will eigentlich die ewige Meckerziege, die jedesmal für Schlagzeilen in der örtlichen Presse sorgt, loswerden und vom Markt schmeißen. Nur kommen mir da echte Zweifel, ob man ihn auf diesem Wege den Zutritt um Markt aus diesen Gründen verwehren kann. Er tut offen seine Meinung kund und verbreitet sie und hetzt alle gegeneinander auf, sodass nach der ganzen Marktverlegungsgeschichte im Prinzip keine Ruhe einkehren kann, weil immer wieder was neues aufgebauscht wird. Aber geht das einfach so? Weißnicht
Thema: Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen?
Anika Bergmann

Antworten: 5
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Wochenmarkt: Treuen Marktbeschicker nach 50 Jahren des Platzes verweisen? 14.07.2008 09:29 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


In unserer Stadt findet jeden Dienstag und Freitag der Wochenmarkt statt.
Vor der Innenstadtsanierung im letzten Jahr, konnten die Markthändler ihre Stände auf dem größeren Willy- Brandt- Platz und in der Innenstadt aufbauen. Der Alte Markt, der ja eigentlich als Marktplatz immer vorgesehen war, wurde nicht in Anspruch genommen. Während der Innenstadtsanierung fand der Wochenmarkt allerdings auf dem Alten Markt statt, einigen Marktbeschickern, auf Grund seiner Lage, zuwider. Eine bei den Bürgern der Stadt durchgeführte Umfrage ergab eine Paktsituation. Die eine Hälfte wollte den Markt auf dem Alten Markt, die andere Hälfte wollte ihn gerne wieder auf dem Willy- Brandt- Platz und in den Innenstadt zurück haben.
Derzeit findet der Wochenmarkt auf dem Alten Markt statt und ein kleiner Teil zieht sich bis in die Innenstadt.
Einige Markthändler sind mit dieser Entscheidung nicht ganz einverstanden, da Sie der Meinung sind, aufgrund ihres anderen Stellplatzes nun Nachteile zu haben.
Ein Marktbeschicker kommt seit 50 Jahren auf den hiesigen Wochenmarkt und wehrt sich vehement gegen die neue Stellplatzsituation. Auch ist er immer einer der ersten, der am Meckern ist. schimpf Eine Umsetzung seines Wagens, um zu sehen, ob er dort besser gelaunt ist, sieht die Verwaltungsleitung hier allerdings nicht vor. Vielmehr haben Sie nun uns gefragt, ob die Möglichkeit bestehen würde, diesen Händler, der seit 50 Jahren den hiesigen Markt beschickt, des Platzes zu verweisen.
Weißnicht
Meine Frage nun, ob das so einfach überhaupt geht. Ich bin neu im Gewerbeamt und auch im Forum und hoffe auf zahlreiche Erfahrungen und Anregungen.
Danke
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