Widerruf RGK-Verurteilung wg. Raubkopien |
Anika Bergmann
Jungspund
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Widerruf RGK-Verurteilung wg. Raubkopien |
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Guten Morgen zusammen!
Ich hab's hier zum ersten mal mit einem eventuellen Widerruf einer RGK zu tun. Hab im Forum schon rumgesucht, aber leider nichts ähnliches gefunden.
Und zwar hab ich letzte Woche von der Staatsanwaltschaft die Mitteilung bekommen, dass ein RGK Inhaber verurteilt worden ist wegen "unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke". Er wurde wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, die auf Bewährung ausgesetzt ist.
Der Gute hat eine RGK von mir: Feilbieten von Textilien, Multimedia, Tonträger, Haushaltswaren. Er soll innerhalb von 2,5 Jahren auf Floh- und Wochenmärkten im Umkreis unautorisierte Neuabmischungen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln einzelner Interpreten vertrieben haben (Raubkopien).
Wie beurteilt ihr das? Ist dieser Mensch nun nicht mehr zuverlässig sein Reisegewerbe fortzuführen und müsste ich sie ihm widerrufen oder reicht dies nicht aus?
Vielen Dank euch schonmal vorab!
Gruß aus Kamen
Anika Bergmann
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03.08.2010 08:22 |
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Solon
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MGruenn
Foren As
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&
also grundsätzlich: Straftat, im direkten Gewerbezusammenhang (hat die Straftat ja während Ausübung des Gewerbes begangen) und auch eine erhebliche Strafe (nicht z.B. nur 20 Tagessätze) -> sehr schlecht für die Zuverlässigkeit.
Ich würde das ganze als Anlass nehmen, die Zuverlässigkeit generell zu prüfen (FZ, GZR, Finanzamt, Polizei, usw.) und natürlich die Strafakte anfordern.
Ausgehend von den Ergebnissen würde ich dann weitersehen.
Sollte am Ende rauskommen, dass "nur" diese Straftat vorliegt, reicht diese zumindest meiner Meinung nach grundsätzlich aus, die RGK zu widerrufen.
Gruß
Michael
__________________ Michael Grünn
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2
03.08.2010 13:16 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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... schließe mich dieser Auffassung an
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3
03.08.2010 14:32 |
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