Guten Morgen aus Oberursel (Taunus),
scheinbar ist das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz in einem anderen Gesetz aufgegangen. Trotzdem wurde wohl § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO nicht geändert. Bedeutet das, dass immer noch die Definition von "Lebensmitteln" des außer Kraft getretenen § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes gilt oder hat jemand vergessen, die GewO entsprechend zu ändern oder verstehe ich gerade gar nichts mehr?
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Vielen Dank und sonnige Grüße
Birgit Mrugalla
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Birgit Mrugalla: 03.03.2010 10:02.
Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ist wohl in 2005 außer Kraft getreten, da es ab 09/2005 das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Leebnsmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB).
Hier die Fundstelle: In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009 (BGBl. I S. 2205)
Geändert durch die Verordnung vom 3. August 2009 (BGBl. I S. 2630)
M.E. wurde wohl nur vergessen, die GewO dementsprechend zu ändern. Somit ist das LFGB anzuwenden.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 03.03.2010 10:56.
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