Und zwar hat ein Insolvenzverwalter eine Gewerbeauskunft über seinen Mandanten bei mir angefordert. Ich habe die Auskunft erteilt und ihm gleichzeitig eine Rechnung über die Gebühr der Auskunft geschickt. Jetzt schreibt er mir ich soll die Gebühr niederschlagen da keine Masse da ist. Ich will das Geld ja nicht vom Insolventen Mandanten sondern von Ihm er hat ja die Anfrage gestellt?????
Oder muss er in diesem Fall wirklich nichts bezahlen. Wenn ja wo steht das??
gerade wollte jemand bei mir die Tätigkeit "Geldtransfer über Moneygram" anmelden.
Habe den Gewerbetreibenden jetzt erst mal weggeschickt bis ich eine Lösung habe.
Hattet ihr schon mal so einen Fall und wenn ja bedarf es einer Erlaubnis oder kann das "jeder" anmelden?
Kunden können Geld einbezahlen und der Gewerbetreibende schickt es weiter in verschiedene Länder dort können die Empfänger es in einer Moneygram Filiale abholen.
ich hätte eine Frage wie ist es zu handhaben wenn sich die Tätigkeit einer UG ändert. Muss der GF auch erst zum Notar um die neuen Tätigkeiten im HR eintragen lassen zu können oder kann ich einfach die Tätigkeit im Zuge einer Ummeldung ändern ohne das diese im HR geändert wurden?
Herr X hat von einem LRA eine Gewerbeuntersagung mit Zwangsgeldandrohung bekommen.
Jetzt hat Herr X bei uns ein Gewerbe angemeldet. Er wurde bereits zum Abmeldung aufgefordert wegen der Untersagung weigert sich aber die AB vorzunehmen.
Meine Frage: Wer vollstreckt jetzt die Zwangsgeldandrohung wir oder das LRA???
wir füllen unsere Reisegewerbekarten mit der Schreibmaschine aus und wollen jetzt umstellen auf Computer......Deshalb mein Anliegen: Gibt es irgendwelche Ausfüllschablonen für die Karte.
Eine GmbH & Co. KG hat einen phg mit HR Eintrag in der Schweiz --> dann kann meiner Meinung nach nur eine unselbständige Zweigstelle angemeldet werden.
Für eine Hauptniederlassung oder Zweigniederlassung müsst der phG einen HR-Eintrag in Deutschland haben. ?!?!?!?
Ich habe beide den HRA und den HRB im HRB steht aber nur die Tätigkeit der GmbH manchmal schreiben die Mitarbeiter vom AG die Tätigkeit der GmbH & Co. KG ja mit rein aber in diesem Fall nicht. Also habe ich nur die Tätigkeit der GmbH und diese Tätigkeit hat nichts mit der Tätigkeit im AN-Formular Ziffer15 von der Firma selbst ausgefüllt zu tun. Weil wenn ich nur die Tätigkeit der GmbH reinschreib wäre das ja "die Beteiligung an der ........ GmbH & Co. KG. Dann weis ja niemand was die Firma macht?!?!?!?
OK. Aber im HRA steht ja keine Tätigkeit? Dieser Auszug liegt mir bereits vor! Also schreibe ich in die Ziffer 15 die Tätigkeit welche die Firma angegeben hat?
Habe ein Problem. Und zwar weigert sich eine GmbH & Co. KG mir eine Kopie des Notarvertrags in dem die Tätigkeit der Firma ersichtlich zu überlassen. Die Tätigkeit des phG´s liegt mir vor diese hat aber nicht mit dem zu tun was die Firma bei der Ziffer15 der AN eingetragen hat. Kann ich auf den Notarvertrag bestehen????
hab da mal ne Frage: Muss die Kopie der Reisegewerbekarte für die Mitarbeiter beglaubigt sein!!! Wo kann ich das nachlesen? Hab nen Kunden der will das schrftlich haben.....
die Tätigkeit hat die Firma mir mitgeteilt nur dachte ich das die Tätigkeit im Notarvertrag stehen muss den die GmbH & Co. KG beim AG zur Anmeldung vorlegen muss.....
Sonst könnten die ja bei mir ne Gebäudereinigung anmelden und in München nen Supermarkt ??????
Bei Anmleudng von GmbH & Co. KG´s hab ich mir immer den Notarvertrag schicken lassen um den Gegenstand der GmbH & Co. KG zu erfahren---------> war das richtig????
oder können die unter Ziffer 15 eintragen was sie wollen????
Hab jetzt den Fall das sich eine Firma weigert mir den NV zuschicken.
Wenn eine Person Zeitschriften-Abos an Gewerbetreibende ohne Terminvereinbarung vermittelt braucht er dann eine Reisegewerbekarte oder fällt er unter § 55 b GewO??????