Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt? |
B.Henseler

Eroberer
  
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Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt? |
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Hallo!
Ich habe folg. Frage:
Bei uns soll demnächst eine sogenannte Gesundheitsmesse zu den Themen Gesundheit, Kosmetik, Wellness stattfinden. Überwiegend stellen sich die einzelnen Unternehmen (ca. 40) mit ihren Produkten vor. Teilnehmer sind z.B. Fitnessstudios, Kosmetikstudios, Ernährungsberater, Sanitätshäuser, Feng-Shui-Berater, Naturheilpraxen etc.. Mein erster Gedanke war: "Festsetzung als Ausstellung". Beim genaueren Betrachten, fehlt es hier aber wohl am "repräsentativen Angebot". In der Stadt, in der diese "Messe" in den vergangenen Jahren durchgeführt wurde, wurde die Veranstaltung als Spezialmarkt festgesetzt. Bei Durchsicht der Teilnehmerliste könnte ich bei ca. 7 Teilnehmern einen direkten Verkauf von Waren annehmen (Die Definition eines Spezialmarktes setzt ja das "Feilbieten von Waren" voraus). Die übrigen Teilnehmer" informieren jedoch eher zum Zwecke der Absatzförderung" (wie Unternehmen für Gesundheitsmöbel oder Sanitätsartikel, Treppenlifte etc.), womit wir wieder eher bei einer Ausstellung wären, wenn das Angebot repräsentativ wäre...
Wie würden Sie diese Veranstaltung festsetzen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen (dies ist mein erster Beitrag/Frage in diesem Forum)
Viele Grüsse
__________________ B. Henseler
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25.07.2007 12:46 |
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Solon
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Sigi2910
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RE: Festsetzung einer "Gesundheitsmesse"als Ausstellung oder Spezialmarkt? |
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Also wir hatten auch mal so eine "Gesundheitsmesse" und die haben wir als Spezialmarkt festgesetzt. War auch so beantragt worden. Und passt auch ins Schema des § 68, weil die immer mal wieder kommt, also durchaus "in größeren Zeitabständen wiederkehrend" ist. Allerdings könnte man tatsächlich auch auf die Idee einer Ausstellung kommen, zumal wenn der Verkaufswunsch doch eher in den Hintergrund tritt. Ich nehme aber an, dass die potentiellen Verkäufer ein reges Interesse daran haben, an einem Spezialmarkt und nicht an einer Ausstellung teilzunehmen...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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2
18.09.2007 12:18 |
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Solon
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JoWe
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Lieber Kollege,
Ich würde die Veranstaltung nicht zwingend festsetzen.
Es wäre für mich zunächst einmal die Frage ob ein Antrag auf Festsetzung gestellt wurde da ggfls. ein Interesse besteht Eintrittsgelder zu erheben.
Bei vielleicht vergleichbaren Veranstaltungen bei uns, waren der Eintritt gratis so das zunächst keiin Grund bestand von amtswegen an den Veranstalter heranzutreten. Desweiteren wäre zu klären ob die geforderte Vielzahl erreicht wird. Wird sie, wäre die Frage wieviel Teilnehmer im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Aussteller auch tatsächlich Waren feil bieten oder aber nicht nur informieren ?
Und dann kann man auch durchaus die Auffassung vertreten, das dasThema Gesundheit mit dem geschilderten Spektrum eher weitgefasst und nicht ein spezielles eingegrenztes ist.
Will damit sagen Sie können für beide Möglichkeiten Argumente finden und Ihre Entscheidung entsprechend begründen.
Frage ist "was ist Linie Ihres Hauses"?
Gruß
JoWe
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3
18.09.2007 16:03 |
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JoWe
Doppel-As
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Sorry,
es muss natürlich heißen "Liebe Kollegin".
Ich bitte um Nachsicht.
M.f.G
JoWe
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4
18.09.2007 16:06 |
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B.Henseler

Eroberer
  
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Themenstarter
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Vielen Dank für die Beiträge!
Ich habe die Veranstaltung inzwischen als Spezialmarkt festgesetzt...
Einen schönen Tag noch allen Forenmitgliedern!
__________________ B. Henseler
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5
24.09.2007 08:12 |
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