Consulting |
Boris18
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Hallo jemand bei uns hat Consulting: Beratung und Verkauf angemeldet
und möchte jetzt noch Beratung und weiterleitung von Reisen betreiben. Muss ich dies Ummelden also dazu erfassen. oder fällt dies unter consulting
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Liebe Grüße an alle Forennutzer
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1
18.02.2010 11:19 |
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Solon
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B.Henseler
Eroberer
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Hallo!
Was ist mit "Weiterleitung von Reisen" gemeint? Evtl. auch die Reisevermittlung? Dann wäre in jedem Fall ein Polizeiliches Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregiserauszug zu verlangen ( § 38 GewO). Die Formulierung "Consulting u. Verkauf"wäre mir im übrigen auch zu allgemein. Das würde ich in der Anmeldung konkretisieren.
Gruss
__________________ B. Henseler
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2
18.02.2010 11:59 |
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Solon
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ve-ru
Routinier
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Consulting steht nach Sprachverständnis (Duden) für Wirtschafts- und Unternehmensberatung.
Bei der 1. Gewerbeanzeige ist die Tätigkeit ziemlich ungenau. Verkauf von was? - Panzer, Industrieanlagen oder Schuhe?
Verkauf von Reisen ist da mit drin. Der darf nach Eurer Bescheinigung alles verkaufen, was nicht verboten ist.
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Kirsten Venz
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3
18.02.2010 12:03 |
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Boris18
Mitglied
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Themenstarter
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Also es ist Consultting und Firmenberater eingetragen
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Liebe Grüße an alle Forennutzer
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4
18.02.2010 12:06 |
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m.schiller
Haudegen
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bei der bezeichnung "weiterleitung von reisen" hab ich auch schmerzen.
wenn der reisen vermittelt, dann sollte man das auch so nennen. dann wird aber auch eine zweite gewerbeanmeldung fällig. wie oben schon angesprochen ist fz und gzr erfdl.
__________________ Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle Unrecht haben. - Bertrand Russel
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5
18.02.2010 12:19 |
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ve-ru
Routinier
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Zitat: |
Original von Boris18
Hallo jemand bei uns hat Consulting: Beratung und Verkauf angemeldet
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und was ist mit dem Verkauf der ist doch wohl auch angemeldet?
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Kirsten Venz
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6
18.02.2010 13:23 |
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Boris18
Mitglied
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nee sorry hatte des falsch erfasst hat nur consulting und beratung drinnen
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Liebe Grüße an alle Forennutzer
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7
18.02.2010 13:25 |
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ve-ru
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Die Tätigkeit "Weiterleitung von Reisen" würde ich so nicht bescheinigen.
Da ist eine Konkretisierung erforderlich. Wenn dahinter die Vermittlung von Reisen steht, schließ ich mich den anderen Beiträgen bezüglich § 38 GewO an
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Kirsten Venz
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8
18.02.2010 13:36 |
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