Verjährung von Gebühren und Auslagen |
C. Schröder
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Verjährung von Gebühren und Auslagen |
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Bei uns im Hause entbrennt immer mal wieder die Diskussion, wann Gebühren und Auslagen aus Bußgeldbescheiden verjähren. Ich meine natürlich die Vollstreckungsverjährung.
Im OWiG selbst kann ich hierzu nichts finden.
Gilt das Gebührengesetz oder welches Gesetz muss ich hier anwenden????
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1
01.09.2006 09:58 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Verjährung von Gebühren und Auslagen |
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Hallo aus Neuss,
ich glaube, die Auslagen verjähren nach drei Jahren, spätestens jedoch nach Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung (§ 107 Abs. 5 OwiG i.V.m. § 20 Verwaltungskostengesetz), ansonsten gelten die Gebührengesetze der einzelnen Länder (s. Göhler-Ordnungswidrigkeitengesetz, Komentierung zu
§ 107 OwiG.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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2
01.09.2006 10:20 |
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Solon
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OJ Neuss
Haudegen
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RE: Verjährung von Gebühren und Auslagen |
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Hallo aus Neuss,
ich durfte bei meinem Kollegen auch mal in den aktuellen Göhler gucken. Also jetzt ist die Sache klar.
In NRW findet § 20 Gebührengesetz NW für die Gebühren und Auslagen Anwendung. Hiernach verjähren diese nach drei Jahren.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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3
01.09.2006 10:34 |
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C. Schröder
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Themenstarter
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und dass wollte man mir hier im Hause nicht glauben, ich rede schon seit Jahren davon.
Schönes WE
Übrigens wir sind hier heute zu zweit + Chef, der Rest betrinkt sich auf dem Betriebsausflug.
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4
01.09.2006 10:46 |
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