Zuverlässigkeitsnachweise |
sheila_hero
Grünschnabel
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Zuverlässigkeitsnachweise |
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Guten Morgen an Alle,
ich möchte aufgrund von Beschwerden einmal folgendes abklären:
Wenn bei uns Veranstalter erstmalig eine Festsetzung für einen Spezialmarkt, eine Ausstellung oder eine Messe beantragen,
dann verlangen wir enige Nachweise, die die Zuverlässigkeit des Veranstalters nachweisen sollen.
Diese Unterlagen müssen von der natürlichen Person und wenn vorhanden auch von der juristischen Person vorgelegt werden:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, des Steueramtes udn Insolvenzgericht
- Auszug aus der Schuldnerkartei, dem Gewerbezentralregister und aus dem (Handels)register
- Führungszeugnis
Viele Veranstalter beschweren sich darüber und geben an,
dass sie in anderen Städten wesentlich weniger Nachweise zur Zuverlässigkeit erbringen müssen.
Daher meine Frage an euch Kolleginnen und Kollegen:
Was für Nachweise lasst ihr euch vorlegen,
wenn ein Veranstalter erstmalig in eurer Stadt eine Festsetzung beantragt?
Gibt es bei euch ähnliche Reaktionen der Veranstalter?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Mitteilungen!
__________________ sheila-hero
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1
24.06.2009 09:48 |
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Solon
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Renate Jacob
Routinier
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Iih, ist das Wetter hässlich.
Also trotzdem zum Thema:
Bei Titel IV der Gew0 geht es ja in der Regel um keine dauerfaften Erlaubnisse, wie Gaststätte oder Makler, sondern nur um Dinge, die ca.nur an ein bis drei Tagen stattfinden.
Wenn es also kein überaus dimensionales Ereignis mit hohem polit. Stellenwert ist, dann lasse ich mir nur die Auskunft aus dem GZR, die Führungszeugnisse und den HR-Eintrag bei jurist. Personen geben
Ich bin auch nur für Festsetzungen zuständig und das sind in der Regel lokale, einmalige Märkte.
Beschwert hat sich darüber noch niemand.
Ich weiß jetzt aber auch nicht,was wirklich zur Prüfung der erforderlichen Zuverlässigkeit vom Betroffenen selbst vorzulegen ist und was wir uns selbst besorgen müssten, wenn wir es denn haben wollen.
Ich hoffe, dass wir in der weiteren Diskussion noch schlau werden.
Viele Grüße aus Thüringen
Renate Jacob
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2
24.06.2009 13:26 |
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Solon
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runrig1502
Grünschnabel
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Zuverlässigkeitsnachweise |
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Hallo,
bei erstmaligem Antrag auf Festsetzung lasse ich mir auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamt, Stadtkasse/Steueramt sowie einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis, Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen.
Gruss
runrig1502
aus der Deichstadt am Rhein
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3
24.06.2009 14:58 |
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Waldfee
Tripel-As
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RE: Zuverlässigkeitsnachweise |
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ich fordere bei einem erstmaligen Antrag auf Marktfestsetzung einer natürlichen Person nur ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister; bei einer juristischen Person einen Handelsregisterauszug, GZR für die Firma und GZR und FZ für den Veranstaltungsleiter.
__________________ Gruß aus dem schönen Bayerischen Wald
Waldfee
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24.06.2009 15:12 |
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B.Henseler
Eroberer
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Hallo!
Wir fordern
1. Polizeiliches Führungszeugnis für die verantwortliche Person
und
2. Gewerbezentralregisterauszug
3. Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
5. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Stadtsteueramtes
sowohl für die verantwortliche Person als auch für die juristische Person (falls vorhanden).
Klar beschweren sich manche, dass bei anderen Gemeinden nicht so viele Unterlagen gefordert würden und es nur bei uns so streng genommen wird, aber:
Kommen diese Beschwerden nicht ständig im Rahmen irgendwelcher Antragsverfahren?
Da steh ich drüber.....:-))
Gruss
__________________ B. Henseler
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24.06.2009 16:04 |
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der_vollstrecker
Haudegen
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also ich denke, dass Sie hier schon die "richtigen" dinge verlangen. Wir handhaben dies ähnlich und es sind typischen Unterlagen, um eine Zuverlässigkeit abzuprüfen.
Wenn sich hier einige Antragsteller drüber beschweren, dann sind dies oft genau die, die "Dreck" am Stecken haben. Und ide will man eh nicht haben. Seriöse Unternehmer verstehen dieses Vorgehen und fördern es teils sogar, da nur so die "schwarzen Schafe" vom Markt verschwinden können.
Ähnlich handhabe ich dies auch bei Zirkusgastspielen und hier ist dies, wie vielleicht einige von Ihnen wissen, besonders wichtig.
Also, wer meckert, meckern lassen. Es führt halt kein Weg dran vorbei. Bei der Post kann ich auch meckern, dass ich neben den Paketschein meinen Ausweis vorlegen muss. Bringt aber nichts, denn dann bekomme ich nicht mein Paket!
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25.06.2009 08:31 |
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sheila_hero
Grünschnabel
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Themenstarter
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Großes Dankeschön schon mal für die verschiedenen Feedbacks!
Da kann ich gegenüber den Veranstaltern ganz anders argumentieren mit dem Hintergrundwissen.
Schön wäre ja noch, wenn ich eventuell Rückmeldungen aus Frankfurt, Essen, Berlin, Hamburg,... kriegen könnte... jemand da?
__________________ sheila-hero
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7
30.06.2009 10:18 |
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