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Zum Ende der Seite springen Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Ein freundliches Hallo aus Sachsen.

Und ein paar Gedanken zur Begründung der geplanten Abschaffung des GastG.
Ein Hauptargument hierfür ist immer der angebliche Wegfall „zeit- und kostenintensiver doppelter Prüfungen durch Bauaufsichtsbehörden und Gewerbebehörden“. Das ist für mich nicht recht nachvollziehbar.
Ich schildere mal kurz die Verwaltungsapraxis unserer Behörde und fände es natürlich interessant, zu hören (bzw. lesen) wie es anderswo gehandhabt wird.

Sofern für die Betriebsräume eine Baugenehmigung vorliegt, gelten für uns die räumlichen Anforderungen grundsätzlich als erfüllt, denn die Baugenehmigung hat insoweit Bindungswirkung für das gaststättenrechtliche Verfahren. Bei einer Betriebsübernahme sowie bei wiederkehrenden Kontrollen prüft die Gewerbebehörde natürlich, ob sich die räumlichen Verhältnisse geändert haben. Falls dies der Fall ist, wird die Baubehörde informiert und die schaut dann, ob die Veränderung baugenehmigungspflichtig ist. Aber „doppelt“ wird nichts geprüft.

Bei allen Gaststätten, die nicht als Sonderbauten klassifiziert sind (Sonderbauten sind lt. SächsBO z.B. Schank- und Speisegaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen) ist es in Folge der baurechtlichen „Deregulierung“ allerdings seit einiger Zeit ein wenig komplizierter. Hier wird im Baugenehmigungsverfahren im Wesentlichen nur die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft. Mit der Frage, ob z. B. Gästetoiletten a) überhaupt vorhanden und b) in ausreichender Anzahl vorhanden sind (bzw. welche Zahl denn als „ausreichend“ anzusehen ist) , beschäftigt sich die Baubehörde nicht. Dies findet ausschließlich im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren statt und zwar stets durch „Einzelfallentscheidungen“. Eine Verordnung auf Grund von § 4 Abs. 3 GastG hat der Freistaat Sachsen nie erlassen und die ehemalige „Gaststättenbaurichtlinie“ (eine Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung) wurde im Zuge der „Deregulierung“ abgeschafft.

Für den Fall des Wegfalls der Gaststättenerlaubnis käme dann auf die Baubehörden wohl jede Menge neue Arbeit zu. Da Baurecht im Gegensatz zum Gewerberecht Landesrecht ist und beide Gebiete außerdem in die Zuständigkeit unterschiedlicher (Landes-)Ministerien fallen, bleibt nur zu hoffen, dass alle Beteiligten auch koordiniert vorgehen.

In diesem Sinne hoffnungsvolle Grüße
Th. Mischner
1 14.12.2005 09:22 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Doppelte Arbeit sehe ich auch bei uns nicht.

Wegen der baulichen Gegebenheiten geht es bei uns genauso zu wie in Sachsen. Wenn das BauOA mitteilt, dass alles in Ordnung ist, ist das so.

Bei uns werden noch die Veterinärbehörden (Küche, Lebensmittelüberwachung) und das Jugendamt (Unterrichtung über grundsätzliche Dinge zum Jugendschutz) informiert, die dann ihr O.K. geben. Ich habe noch keinen Fall erlebt, wo das nicht geschehen ist.

Und das wars. Dann kann konzessioniert werden.

Viele Grüße

Boshamer

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2 14.12.2005 09:42 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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RE: Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Moin

Bei uns wird ähnlich agiert.
Bei bereits bestehenden Betrieben erfolgt vor Wiedereröffnung durch den neuen Betreiber eine Überprüfung durch die Lebensmittelrechtler (Kreisangelegenheit), durch meinen Außendienst (stehen die Wände noch da wo sie sein sollten?) und durch unseren Branschutzbeauftragten (kostenpflichtig), der den jeweiligen Abgleich vor Ort mit den neuesten Brandschutzvorschriften macht.

Doppelte Arbeit haben wir hier auch nicht, vielleicht sind damit die kreisangehörigen Kommunen gemeint, die kein eigenes Bauamt haben.

Wir arbeiten intensiv mit unseren Kollegen des Bauamtes zusammen, damit wirklich auch immer nur einer in einer Sache herumrührt.

Meines Erachtens sehen unsere Lieblingsarbeitsbeschaffer in Berlin das Wort Deregulierung sowieso falsch.

Es nützt nämlich nichts, auf der einen Seite den Gewerbetreibenden von der (angeblichen) Bürokratie zu entlasten (bei Wegfall der Einnahmen für die Kommunen Applaus ), aber gleichzeitig neue Arbeit (allerdings die ohne Kostenausgleich Wand ) zu schaffen (siehe zuklünftige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Gewerbeanmeldung Danke ).

Ich habe das für meine Behörde schon ausgerechnet Formulier :

Wenn das so kommt, wie im Entwurf aus 11/05 geschrieben, fallen in meiner Abteilung (nur gewerberechtliche Angelegenheiten) zwischen 75 und 80 % der jährlichen Einnahmen weg seufz .

Bei der trotz Deregulierung verbleibenden Arbeit werde ich das Personal aber lediglich um maximal 20 % (1 Planstelle) reduzieren können.

Mein Kämmerer wird wahnsinnig Applaus .
3 14.12.2005 10:50 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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RE: Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Wäre doch eigentlich mal ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Bürgermeister/innen, die sich dann mal mit ihren Landtags-und Bundestagsabgeordneten unterhalten sollen.

Die Kommunen, besonders die kreisangehörigen, stehen sowieso am Ende der Nahrungskette Applaus und irgendwann findet bei uns mangels Masse und mangels Personal (ist ja zu teuer und brauchen wir nicht) der Ausverkauf statt. Und dann???

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4 14.12.2005 10:54 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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RE: Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Tja, mein Kämmerer hat in den letzten Budget-Beratungen für das kommende Jahr deutlich gemacht, dass die Mitarbeiter der Verwaltung nur noch Kostenfaktoren sind. schimpf

Alles klar oder was??? Applaus
5 14.12.2005 11:10 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
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RE: Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ?

Es gab da auch mal schlaue Leute, die meinten, der Mitarbeiter sei das kostbarste Potential, was eine Verwaltung habe. Natürlich hegt und pflegt man ihn nicht, aber wenn er durch so eine "Weitsicht" wegrationalsiert wird..... dann prost Mahlzeit.

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6 14.12.2005 12:00 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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