Forum-Gewerberecht
» Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ? «
Bei uns wird ähnlich agiert.
Bei bereits bestehenden Betrieben erfolgt vor Wiedereröffnung durch den neuen Betreiber eine Überprüfung durch die Lebensmittelrechtler (Kreisangelegenheit), durch meinen Außendienst (stehen die Wände noch da wo sie sein sollten?) und durch unseren Branschutzbeauftragten (kostenpflichtig), der den jeweiligen Abgleich vor Ort mit den neuesten Brandschutzvorschriften macht.
Doppelte Arbeit haben wir hier auch nicht, vielleicht sind damit die kreisangehörigen Kommunen gemeint, die kein eigenes Bauamt haben.
Wir arbeiten intensiv mit unseren Kollegen des Bauamtes zusammen, damit wirklich auch immer nur einer in einer Sache herumrührt.
Meines Erachtens sehen unsere Lieblingsarbeitsbeschaffer in Berlin das Wort Deregulierung sowieso falsch.
Es nützt nämlich nichts, auf der einen Seite den Gewerbetreibenden von der (angeblichen) Bürokratie zu entlasten (bei Wegfall der Einnahmen für die Kommunen
), aber gleichzeitig neue Arbeit (allerdings die ohne Kostenausgleich
) zu schaffen (siehe zuklünftige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Gewerbeanmeldung
).
Ich habe das für meine Behörde schon ausgerechnet
:
Wenn das so kommt, wie im Entwurf aus 11/05 geschrieben, fallen in meiner Abteilung (nur gewerberechtliche Angelegenheiten) zwischen 75 und 80 % der jährlichen Einnahmen weg
.
Bei der trotz Deregulierung verbleibenden Arbeit werde ich das Personal aber lediglich um maximal 20 % (1 Planstelle) reduzieren können.
Mein Kämmerer wird wahnsinnig
.
Gepostet am 14.12.2005 um 10:50 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1376#post1376
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