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» Doppelte Arbeit im Erlaubnisverfahren ? «

 Moin  

Bei uns wird ähnlich agiert.
Bei bereits bestehenden Betrieben erfolgt vor Wiedereröffnung durch den neuen Betreiber eine Überprüfung durch die Lebensmittelrechtler (Kreisangelegenheit), durch meinen Außendienst (stehen die Wände noch da wo sie sein sollten?) und durch unseren Branschutzbeauftragten (kostenpflichtig), der den jeweiligen Abgleich vor Ort mit den neuesten Brandschutzvorschriften macht.

Doppelte Arbeit haben wir hier auch nicht, vielleicht sind damit die kreisangehörigen Kommunen gemeint, die kein eigenes Bauamt haben.

Wir arbeiten intensiv mit unseren Kollegen des Bauamtes zusammen, damit wirklich auch immer nur einer in einer Sache herumrührt.

Meines Erachtens sehen unsere Lieblingsarbeitsbeschaffer in Berlin das Wort Deregulierung sowieso falsch.

Es nützt nämlich nichts, auf der einen Seite den Gewerbetreibenden von der (angeblichen) Bürokratie zu entlasten (bei Wegfall der Einnahmen für die Kommunen  Applaus   ), aber gleichzeitig neue Arbeit (allerdings die ohne Kostenausgleich  Wand   ) zu schaffen (siehe zuklünftige Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Gewerbeanmeldung  Danke   ).

Ich habe das für meine Behörde schon ausgerechnet  Formulier   :

Wenn das so kommt, wie im Entwurf aus 11/05 geschrieben, fallen in meiner Abteilung (nur gewerberechtliche Angelegenheiten) zwischen 75 und 80 % der jährlichen Einnahmen weg  seufz  .

Bei der trotz Deregulierung verbleibenden Arbeit werde ich das Personal aber lediglich um maximal 20 % (1 Planstelle) reduzieren können.

Mein Kämmerer wird wahnsinnig  Applaus  .



Gepostet am 14.12.2005 um 10:50 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=1376#post1376


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