2016-11-09 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages |
gmg
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2016-11-09 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages |
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DAS GING JETZT ABER SUPERSCHNELL:
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages
Kategorie : Glücksspiele
Zusammenfassung :
Änderungen des Konzessionsverfahrens für Sportwetten:
- Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben; ein Auswahlverfahren (§ 4b Abs. 5) ist nicht mehr erforderlich.
- Durch eine Übergangsregelung wird ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrages allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, vorläufig die Tätigkeit erlaubt.
- Zudem werden die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben dem Wunsch Hessens entsprechend auf ein anderes Land übertragen.
Die Übergangsregelung in § 29 Abs. 1 Satz 3 ist obsolet geworden und kann daher aufgehoben werden.
Entwurf anbei!
Ich bin perplex!
Grüße
__________________ gmg
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1
09.11.2016 23:18 |
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Solon
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Meike
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Jetzt haben es also die Liberalisierungsbefürworter geschafft.
Was das für die Kommunen bedeutet, für uns vor Ort bedeutet, hat mal wieder niemand bedacht.
In meinem Vortrag in Warnemünde bin ich darauf mit sehr deutlichen Worten eingegangen.
Wer sich tatsächlich jemals mit Kriminalitätsbekämpfung befasst hat,
nur ansatzweise Kriminalprävention verstanden hat, weiß, dass das der Supergau ist!
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2
10.11.2016 02:49 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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.....Damit wird die fortschreitende Erosion des Ordnungsrechts beendet....
....In Art. 2 Abs. 3 wird durch eine Übergangsregelung den Bewerbern des mit Ausschreibung vom 8. August 2012 eingeleiteten Konzessionsverfahrens, die die Mindestanforderungen im Informationsmemorandum vom 24. Oktober 2012 erfüllt haben, die Veranstaltung von Sportwetten vorläufig erlaubt. Das sind die folgenden 35 Konzessionsbewerber, die nach Prüfung durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die Mindestanforderungen erfüllt haben:
Cashpoint
Admiral
ODS
Oddsline
Primebet
ElectraWorks
Digibet
Bet at home
Ladbrokes
Bet90
Deutsche Sportwetten
Personal Exchange International
Polco
Inter Media
Hobiger
Ruleo
Racebets
Albers
IBA
Star Sportwetten
Betkick
Goldbet
ISIK/Top Goal
World of sportsbetting
Tipico
Tipwin/Yoobet
Interwetten
Lottomatica
Hillside (New Media)
Betclic
Chandler
Betway
Stanleybet
World of bets
Fröhlich
...Die vorläufige Erlaubnis kraft Gesetzes steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Bewerber eine Sicherheitsleistung entsprechend § 4b Abs. 3 Satz 1 GlüStV in Höhe von 2,5 Millionen Euro erbringt...
Grüße
__________________ gmg
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3
10.11.2016 12:32 |
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C. Schröder
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Könnt ihr in kurzen Worten jemanden der nur am äußersten Rande was mit Sportwetten zu tun hat, sagen, was die Ordnungsbehörde jetzt zu tun hat.
Wir haben zwei geduldete Tipico Betriebe.
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4
15.11.2016 13:51 |
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gmg
Foren Gott
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15.11.2016 14:34 |
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Rooobert
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Heisst auf Türkisch : weitermachen wie bisher , Danke NRW
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17.11.2016 18:54 |
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