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» 2016-11-09 Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages «
DAS GING JETZT ABER SUPERSCHNELL:
Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages
Kategorie : Glücksspiele
Zusammenfassung :
Änderungen des Konzessionsverfahrens für Sportwetten:
- Die Kontingentierung der Sportwettkonzessionen wird für die Dauer der Experimentierphase aufgehoben; ein Auswahlverfahren (§ 4b Abs. 5) ist nicht mehr erforderlich.
- Durch eine Übergangsregelung wird ab Inkrafttreten des Zweiten Änderungsstaatsvertrages allen Bewerbern im Konzessionsverfahren, die im laufenden Verfahren die Mindestanforderungen erfüllt haben, vorläufig die Tätigkeit erlaubt.
- Zudem werden die bisher in der Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben dem Wunsch Hessens entsprechend auf ein anderes Land übertragen.
Die Übergangsregelung in § 29 Abs. 1 Satz 3 ist obsolet geworden und kann daher aufgehoben werden.
Entwurf anbei!
Ich bin perplex!
Grüße
Gepostet am 09.11.2016 um 23:18 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=103560#post103560
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