Firmierung/Betreiber auf Weihnachtsmarktständen |
T. Graf
Jungspund
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Firmierung/Betreiber auf Weihnachtsmarktständen |
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Hallo liebe Mitstreiter,
da bei der Überarbeitung der GewO die entsprechenden Paragrafen leider gestrichen wurden, habe ich nun aus aktuellem Anlass eine Frage bei der ich Hilfe brauche.
Müssen sich die Gewerbetreibenden auf einem Weihnachtsmarkt noch ihren Namen an den Ständen anbringen bzw. verdeutlichen wer den Stand betreibt?
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen wurden ja aus der GewO gestrichen und nun finde ich keine einschlägige Rechtsnorm mehr, die bei dem Problem Abhilfe schafft.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes etc. bin ich schon noch der Meinung dass man erkennen muss mit wem man bspw. einen Kaufverträge abschließt.
schon mal Dank im voraus.
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1
06.01.2014 15:50 |
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Solon
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OrdnungLRASM
Jungspund
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Hallo!
Ich würde dies (zumindest im Bezug auf Firmierung usw.) auf die DL-InfoV (Dienstleistungsinfromationsverordnung) stützen.
Hat jemand andere Vorschläge?
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2
06.01.2014 16:12 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
nein, genau die isses. Sie heißt "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)" vom 12.03.2010, veröffentlicht in BGBl. I S. 267.
Am Stand brauchen danach m.E. keine Angaben über den Händler zu stehen, vor dem Abschluss eines Vertrages bzw. der Erbringung einer Dienstleistung muss der Händler die Angaben aber zugänglich machen.
Wie das funktionieren soll??
Regina Runge
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3
06.01.2014 16:42 |
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T. Graf
Jungspund
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Themenstarter
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Ja wie das funktionieren soll kann ich mir auch nicht erklären, aber die Beträge haben mir sehr geholfen! Vielen Dank dafür.
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4
06.01.2014 17:16 |
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