Gebührenfreie Gewerberegisterauskünfte??? |
Andreas Goldmann
Eroberer
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Gebührenfreie Gewerberegisterauskünfte??? |
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Hallo ins Forum!!!
Hat schon jemand (speziell in/aus NRW) Erfahrungen gemacht mit Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die sich bei Ersuchen um Auskünfte aus dem Gewerberegister auf die "Erfüllung von Aufgaben als gesetzlicher Träger der betrieblichen Altersversorgung nach § 14 BetrAVG" bzw. auf ihre Rechtsstellung als "beliehenes Unternehmen und damit Behörde im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG" berufen?
In einem mir vorliegenden Ersuchen wird weiterhin auf Amtshilfe nach § 4 VwVfG und Gebührenfreiheit nach § 8 Abs. 1 VwVfG verwiesen.
Mal davon abgesehen, dass mir der betreffende VVaG bisher weder beruflich noch privat begegnet ist, habe ich in der aktuellen Fassung des VwVfG NRW im § 1 keinen Absatz 4 gefunden. Wenn es sich um einen privatrechtlich organisierten Anfragenden handelt, ist die Auskunft nach meiner Einschätzung doch keine Amtshilfe mehr, oder?
Ich werde das Gefühl nicht los, dass da jemand um jeden Preis um die Zahlung von Verwaltungsgebühren herum kommen möchte...
Da ich nicht sicher bin, mit der Veröffentlichung des Namens des ersuchenden VVaG evtl. Forenregeln zu verletzen, nur soviel: er hat seinen Sitz in der Stadt mit dem ältesten und größten Dom, der mir für NRW spontan einfällt (und fußballbundesligatechnisch akut relegationsgefärdet ist...)!
Ich bin wie immer dankbar für andere Meinungen und offen dafür, meine ggfs. zu ändern!
Schöne Grüße aus Ostwestfalen
A. Goldmann
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Andreas Goldmann: 23.04.2012 16:39.
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1
23.04.2012 16:21 |
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Solon
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Andreas Goldmann
Eroberer
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2
30.04.2012 15:03 |
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Solon
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roki
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Herr Kollege,
hier der eerbetene Kommentar: DANKE für die Mühe !!
Ich habe das Ergebnis gleich an meine Kollegin weitergeleitet ...
Mit erholten Grüßen nach dem Feiertag.
Arne Feldmann
__________________ Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
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02.05.2012 07:54 |
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Pieck, OA Düren
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Danke !
Ich habe am 16. Mai auch eine Anfrage von denen erhalten mit der Bitte um Erteilung einer gebührenfreien Auskunft.
Nachdem ich lapidar mitgeteilt habe, dass die Rechtsgrundlagen m. E. nicht anwendbar sind, habe ich gestern erneut die Anfrage vom 15. Mai erhalten, diesmal ist ein V-Scheck dabei.
Mein Schreiben haben Sie aber nicht mit zurückgeschickt, "hängt wohl dort an der Wand, vielleicht damit sie bei uns nicht mehr gebührenfrei anfragen, sondern direkt einen V-Scheck beifügen."
MfG
Thomas Pieck
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4
25.05.2012 07:39 |
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