Wirt raucht in der Gaststätte |
MuseBrot
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Wirt raucht in der Gaststätte |
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Hallo im Forum,
bin neu hier, bitte nicht ärgern, falls es schon was zum Thema gibt, habe es nicht gefunden.
Ich beobachte in einer Gaststätte (Baden-Württ., > 75 m², keine Raucherkneipe, Zutritt nicht altersbeschränkt), dass der Wirt bzw. Küchen- und/oder Bedienpersonal raucht.
An den Gastraum grenzt die Schanktheke ohne Tür oder sonstige räumliche Abtrennung, hinter dem Bereich Schanktheke schließt sich der Küchenbereich an.
Manchmal sieht man Wirt/Personal aus diesem Bereich mit brennender Zigarette in den Bereich Ausschanktheke treten.
Der Rauch gelangt dabei ungehindert in den Gastbereich.
Frage:
Ist es zulässig, dass der Gaststättenbetreiber bzw. seine Mitarbeiter in diesem Bereich rauchen?
Vielen Dank schon mal für kompetente Antworten!
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1
08.03.2012 22:43 |
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Solon
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J. Simon
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Hallo,
auf den ersten Blick und ohne in das NRSG BW gschaut zu haben, sage ich mal, daß das Rauchen in dieser Gaststätte nicht erlaubt ist.
VG J. Simon
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2
09.03.2012 08:12 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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Hallo,
Antwort: Eindeutig nein. Da vorliegend offenbar keine Ausnahme greift, ist in dieser Gaststätte das Rauchen verboten. Zur Gaststätte gehören natürlich auch Schanktheke und Küche. Was das Rauchen in der Küche angeht, könnte der Wirt noch zusätzlich Ärger mit der Lebensmittelaufsichtsbehörde bekommen. Ein Tipp an das zuständige Ordnungsamt wäre wohl angebracht.
Zur ergänzenden Information habe ich ein selbstgebasteltes Merkblatt zu den wichtigsten Fragen zum LNRSchG beigefügt (Rechtslage BaWü). Kriegen normalerweise unsere Wirte mit der Konzession ausgehändigt.
Beste Grüße
Jürgen Rixinger
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3
09.03.2012 08:13 |
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MuseBrot
Grünschnabel
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Themenstarter
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Sehr schön, vielen Dank!
Das Merkblatt prima.
Danke
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4
09.03.2012 08:31 |
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claysch
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allerseits aus der rauchfreien Amtsstube !
Vielleicht habe ich es übersehen, aber eine Frage stellt sich mir noch. Hier in Niedersachsen ist es ja auch so, dass in reinen Raucherkneipen der Zutritt erst ab 18 erfolgen darf. Wie ist es dann mit den abgetrennten Raucherräumen einer Gaststätte oder Disco ? Ist hier der Zutritt (als Passivraucher) auch erst ab 18 möglich ?
ansonsten noch ein sonniges Wochennede
gruß aus BRV
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5
09.03.2012 09:35 |
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Jürgen Rixinger
König
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Kann nur für BaWü sprechen: Hier dürfen Personen unter 18 Jahren den Rauchernebenraum einer Gaststätte betreten (§ 7 Abs.2 Nr.1 i.V.m. Umkehrschluss aus Abs.2 Nr.2 LNRSchG). In Diskotheken ist´s jedoch anders, da besteht grundsätzlich nur ein Zutrittsrecht für Personen ab 18 Jahren, sofern ein Rauchernebenraum eingerichtet ist (§ 7 Abs.3 LNRSchG).
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6
09.03.2012 09:52 |
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J. Simon
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Hallo Clay,
so wie ich das sehe, ist es bei euch genau wie bei uns, daß du eine Gaststätte oder Disko mit abgetrenntem Raucherraum betreten kannst und dort isst und trinkst auch unter 18 Jahren, der Rauchernebenraum darf aber nur erst betreten werden, wenn der-/diejenige 18 Jahre alt ist.
@ Kollege Rixinger:
Die Idee in BW, daß man Diskos mit Raucherraum generell erst mit 18 betreten darf, finde ich sehr geschickt und sehr gut!
VG J. Simon
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7
09.03.2012 10:59 |
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claysch
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hatte fast vergessen mitzuteilen, was mein Ministerium zum betreten von Raucherräumen in Gaststätten durch Jugendliche gesagt hat. Danach dürfen Personen aller Altersgruppen die abgetrennten Raucherräume betreten und sich auch dort aufhalten. Klare Aussage.
Gruß ausm Lk ROW
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8
02.04.2012 15:09 |
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