Strohmannverhaältnis |
Ulrike Klug
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Hallo aus Rheine,
habe einen etwas komischen Gaststättenfall zu dem ich gern Meinungen hören würde:
Antragstellerin mit mehreren Eintragungen im FZ und abgegebener e.V. zieht nach Beratung und Rücksprache mit Anwalt ihren Antrag zurück. Gleichzeitig erkundigt sich der Rechtsanwalt nach den Aussichten für deren Lebensgefährten. Da er auch wohl eine Eintragung im FZ hat und vor 4 Jahren sich innerhalb der Frist einer vorläufigen Erlaubnis in einer Nacht- und Nebelaktion abgesetzt hat -Gebühren sind schuldig geblieben- wurden die Aussichten als nicht rosig eingestuft. Daraufhin beantragt seine Mutter die Erlaubnis. Rechtsanwalt erklärt, dass es sich ohnehin um einen Familienbetrieb handeln soll. Nachdem sich die Indizien für das Vorliegen eines Strohmannverhältnisses verdichten (Pachtvertrag mit Sohn geschlossen, Gebühr von Sohn eingezahlt, Verhandlungen führt der Sohn) wird die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis mündlich abgelehnt, zumal der von der Lebensgefährtin vorgelegte Pachtvertrag,mit dem nun ein Unterpachtverhältnis geschlossen werden sollte, sich als gefälscht erwiesen hat.
Nun wird der gute Mann selber die Gaststättenerlaubnis beantragen. Evtl. Vorstrafen nicht bekannt. Kann man das "versuchte" Strohmannverhältnis als Ablehnungsgrund mit einbeziehen?
Gruß
Solke
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1
31.07.2006 15:01 |
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Solon
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Schwarzer
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aus Aschaffenburg,
der Versuch, ein Strohmannverhältnis zu begründen, war doch wohl ein klares Täuschungsmanöver, um die Behörde auszuhebeln. Wenn der Vorgang schlüssig und einwandfrei belegbar ist, ist eine Tatsache gegeben, welche die Annahme der Unzuverlässigkeit des Antragstellers nahelegt. In der Gesamtschau mit den Vorahndungen des Kandidaten dürfte dies für eine Versagung nach § 4 I GastG ausreichend sein.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
31.07.2006 15:26 |
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