Puz_zle
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Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
mit Urteil vom 18. Mai 2006 hat das VG Stuttgart entschieden, dass der Betrieb von sog. Automatenvideotheken zu werktäglich öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten gehört und damit gmäß dem landesrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz unteliegt = eine "Automatenvideothek darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden" wie es in der Pressemitteilung vom 22.06.2006 heißt:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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1
24.07.2006 15:41 |
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Solon
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Rausch

Grünschnabel
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Oh, da haben sich Fehler eingeschlichen: "nutzen" und "sonn- und feiertags"
__________________ S. Rausch
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16
09.05.2007 16:59 |
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Solon
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LupGewerbe
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Hallo nochmal aus Sachsen,
Tja Frau Thien und Herr TinoHST - die Sachsen sind
immer für eine Überraschung gut.
Frau Rausch:
Mit einer Musterverfügung kann ich auch nicht
dienen. Aber -
Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein.
Gruß
LupGewerbe
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16
10.05.2007 17:27 |
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Puz_zle
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
Zitat: |
Original von LupGewerbe
Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein. |
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Warum in die Ferne schweifen ...?
Die Heilbronner Kollegen haben bereits die Verbotsverfügung nach baden-württembergischen Recht schon erfolgreich beim VG Stuttgart "verteidigt" - siehe Link zur Pressemitteilung des VG am Anfang dieses Threads oder im Urteil >
@Sigi2910
Dazu noch eine passende Info aus dem Ba-Wü-Landtag >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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31
10.05.2007 18:42 |
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Rausch

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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Wow, vielen herzlichen Dank für die ganzen Infos. Das Forum ist echt super.
Grüßle und ein schönes Wochenende
S. Rausch
__________________ S. Rausch
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16
11.05.2007 12:01 |
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Puz_zle
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
Zitat: |
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen |
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... so lautet der Beschluss des VGH Mannheim vom 07. Juli 2007 - Az. 9 S 594/07
Weitere Info's siehe Pressemitteilung vom 12.07.2007
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15.07.2007 19:12 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Der Städtetag hat uns heute die beiliegende Entscheidung des VGH Mannheim zugmailt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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46
27.07.2007 09:14 |
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Puz_zle
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
mit Urteil vom 5.11.2007 - Az. 2 U 26/07 - hat das OLG Stuttgart in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren eine andere Auffassung wie der VGH Mannheim zu der Sonntagsöffnung vertreten:
Zitat: |
Leitsätze
1. Der Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten an Sonn- und Feiertagen ist nicht geeignet, die Ruhe des Tages im Sinne des Verbotes nach § 6 I des bad.-württ. Gesetzes über die Sonntage und Feiertage (FTG) zu beeinträchtigen, so dass daraus kein Unterlassungsanspruch nach §§ 3,4 Nr. 11 UWG erwächst.
2. Ob der Betrieb eines solchen Automaten das Merkmal "öffentlich bemerkbare Arbeiten" i.S.d. § 6 I b.-w. FTG erfüllt, kann dahingestellt bleiben. Mit gleicher Begründung erging das Urteil vom 05.11.2007 in Sachen 2 U 36/07. |
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Quelle und Beschluss im Volltext:
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61
08.11.2007 23:18 |
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Puz_zle
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
der Bayerische VGH hat mit Beschluss vom 10.09.2008, Az.: 10 CS 08.309 nochmals klargestellt, dass die Öffnung einer Videothek mit Personal an Sonn- und Feiertagen in Bayern verboten bleibt und eine differenzierte Behandlung von Videotheken mit Personaleinsatz und von Automatenvideotheken gerechtfertigt ist.
Den Beschluss gibt's hier:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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76
27.09.2008 10:32 |
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Weinheim
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Nordbaden,
nach längerem "Hin und Her" sind in Baden-Württemberg Automatenvideotheken ab sofort wieder berechtigt, an Sonn- u. Feiertagen zu öffnen.
Im Nachgang zum Presseartikel in der Anlage ging inzws. auch eine Meldung des IM Ba-Wü heraus, wonach "der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen."
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91
21.07.2011 16:03 |
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J. Neu
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Zitat: |
Original von Weinheim
Im Nachgang zum Presseartikel in der Anlage ging inzws. auch eine Meldung des IM Ba-Wü heraus, wonach "der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen." |
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Hallo,
mich würde mal interessieren, worauf diese Änderung beruht, da es doch hierzu eine ganz klare obergerichtliche Entscheidung gibt?
VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007, 9 S 594/07
Amtlicher Leitsatz:
Der gewerbliche Betrieb einer Automatenvideothek ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg verboten.
Gab es eine Gesetzesänderung?
Viele Grüße
J. Neu
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106
26.07.2011 16:10 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende


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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Tja, das wenn wir wüssten. Die Mitteilung des IM lautete schlicht:
Es wird mitgeteilt, dass das Innenministerium die Rechtsauffassung vertritt, dass der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen.
Die Regierungspräsidien werden gebeten, die Kreis- und Ortspolizeibehörden zu unterrichten.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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121
27.07.2011 11:59 |
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Verwalter
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Hallo liebe Foranerinnen und Foraner,
in der heutigen Pressemitteilung des VGH Ba-Wü ist zu lesen:
"Der Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist in Baden-Württemberg weiterhin verboten. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 15.08.2011 (Az.: 9 S 989/09) entschieden. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem die Klage eines Videothekenbetreibers gegen eine von der Stadt Achern erlassene Verbotsverfügung abgewiesen worden war."
Hier gibts die Pressemitteilung im Volltext
Wie passt aber dazu die Mitteilung des IM, die Kollege Morlock unter Beitrag #27 zitiert hat?
Bedeutet das vielleicht, dass eine Änderung des FTG unmittelbar bevorsteht von der aber noch niemand wissen soll? >> geheime Kommandosache
__________________ Freundliche Grüße
Verwalter
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61
24.08.2011 15:03 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Tja, das wenn wir wüssten... Aber wir werden es im Zweifelsfall ja noch spät genug erfahren.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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76
25.08.2011 07:51 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Unser Städtetag hat was dazu gesagt.
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Siegbert Morlock
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91
26.08.2011 14:23 |
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Puz_zle
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aus Thüringen,
eine andere Auffassung hat das VG Freiburg in einem neueren Beschluss vertreten:
Zitat: |
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
Dem Betreiber einer Automatenvideothek hat das Verwaltungsgericht mit einem vor kurzem zugestellten Beschluss ( Beschl. v. 07.03.2007 - 5 K 311/07) vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Die Stadt Achern hatte ihm sofort vollziehbar den Betrieb seiner Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen untersagt. Das Verwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung seines dagegen erhobenen Widerspruchs wieder her.
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Erfolgsaussichten des Widerspruchs seien zumindest offen. Es sei nämlich fraglich, ob der Betrieb der Automatenvideothek tatsächlich im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes eine „öffentlich bemerkbare Arbeit“ darstelle, „die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“, wie dies die Behörde mit ihrer Verfügung annehme.
Sonn- und Feiertage dienten der Erholung in einer Atmosphäre der äußeren und inneren Ruhe frei von werktäglicher Hektik und Geschäftstätigkeit. Der Betrieb einer Automatenvideothek widerspreche dieser Zielsetzung nicht, sondern diene gerade an Wochenenden und Feiertagen der Erfüllung eines Freizeitbedürfnisses, das sich z.B. je nach Wetter oder dem Inhalt des Fernsehprogramms auch spontan ergeben könne. Ein automatisierter Verleih sei wohl ebenso wenig störend wie etwa die allseits akzeptierte Benutzung von Geldautomaten an Wochenenden. Ein solcher Betrieb werde in der Regel nicht als eine störende werktägliche Arbeit angesehen und stoße nicht auf kritische Aufmerksamkeit. In einigen Bundesländern sei ein feiertäglicher Betrieb von Automatenvideotheken sogar ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Eventuellen Missständen z.B. durch parkende Autos, die auch an Werktagen auftreten, sei ordnungs- und baurechtlich zu begegnen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden. |
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Quelle: Pressemitteilung des VG vom 16.03.2007
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16.03.2007 18:06 |
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Rausch

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ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage zum Thema Automatenvideotheken:
Hat von Ihnen jemand schon eine Verfügung verfasst, die wir evtl. als Muster nutzten können? Bei uns im Stadtgebiet hat eine Automatenvideothek auch Sonn- und Feiertags geöffnet, das würden wir nun gerne untersagen.
Vielen lieben Dank vorab
Grüße aus Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg
S. Rausch
__________________ S. Rausch
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16
09.05.2007 16:34 |
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Sigi2910
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Zitat: |
Original von Rausch
Hat von Ihnen jemand schon eine Verfügung verfasst, die wir evtl. als Muster nutzten können? Bei uns im Stadtgebiet hat eine Automatenvideothek auch Sonn- und Feiertags geöffnet, das würden wir nun gerne untersagen. |
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Auch bei uns hat wohl eine Automatenvideothek sonntags geöffnet. Erster Schritt bie uns : Bußgeld. Wenn das ncihts fruchtet, werden wir wohl verwaltungsrechtlich vorgehen. Falls das zum Tragen kommt, werde ich an Euch denken.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
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31
11.05.2007 08:50 |
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Puz_zle
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BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
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Auch der BayVGH geht mit Urteil vom 26.04.2007 - Az. 24 BV 06.324 - davon aus, dass in Bayern sonn- und feiertags die Automatenvideotheken betrieben werden können.
Weiter: siehe Pressemitteilung vom 08. Mai 2007 >
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1
08.05.2007 14:24 |
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