Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
Puz_zle
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
mit Urteil vom 5.11.2007 - Az. 2 U 26/07 - hat das OLG Stuttgart in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren eine andere Auffassung wie der VGH Mannheim zu der Sonntagsöffnung vertreten:
Zitat: |
Leitsätze
1. Der Betrieb eines DVD-Verleih-Automaten an Sonn- und Feiertagen ist nicht geeignet, die Ruhe des Tages im Sinne des Verbotes nach § 6 I des bad.-württ. Gesetzes über die Sonntage und Feiertage (FTG) zu beeinträchtigen, so dass daraus kein Unterlassungsanspruch nach §§ 3,4 Nr. 11 UWG erwächst.
2. Ob der Betrieb eines solchen Automaten das Merkmal "öffentlich bemerkbare Arbeiten" i.S.d. § 6 I b.-w. FTG erfüllt, kann dahingestellt bleiben. Mit gleicher Begründung erging das Urteil vom 05.11.2007 in Sachen 2 U 36/07. |
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Quelle und Beschluss im Volltext:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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21
08.11.2007 23:18 |
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Solon
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Puz_zle
Foren Gott
 

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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Thüringen,
der Bayerische VGH hat mit Beschluss vom 10.09.2008, Az.: 10 CS 08.309 nochmals klargestellt, dass die Öffnung einer Videothek mit Personal an Sonn- und Feiertagen in Bayern verboten bleibt und eine differenzierte Behandlung von Videotheken mit Personaleinsatz und von Automatenvideotheken gerechtfertigt ist.
Den Beschluss gibt's hier:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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22
27.09.2008 10:32 |
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Solon
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Weinheim
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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aus Nordbaden,
nach längerem "Hin und Her" sind in Baden-Württemberg Automatenvideotheken ab sofort wieder berechtigt, an Sonn- u. Feiertagen zu öffnen.
Im Nachgang zum Presseartikel in der Anlage ging inzws. auch eine Meldung des IM Ba-Wü heraus, wonach "der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen."
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21.07.2011 16:03 |
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Delius
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Hallo aus Helmstedt,
in Nds. ist seit Jahren im NFeiertagsG in § 4 Abs. 3 folgendes geregelt:
"Videotheken dürfen an Sonntagen und an staatlich anerkannten Feiertagen ab 13.00 Uhr öffnen"
Mit Grüßen aus Helmstedt
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24
22.07.2011 07:57 |
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Sigi2910
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Ja Mann, bis das zu uns hier herunten durchgedrungen ist...
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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25
22.07.2011 10:16 |
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J. Neu
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Zitat: |
Original von Weinheim
Im Nachgang zum Presseartikel in der Anlage ging inzws. auch eine Meldung des IM Ba-Wü heraus, wonach "der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen." |
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Hallo,
mich würde mal interessieren, worauf diese Änderung beruht, da es doch hierzu eine ganz klare obergerichtliche Entscheidung gibt?
VGH Baden-Württemberg, 09.07.2007, 9 S 594/07
Amtlicher Leitsatz:
Der gewerbliche Betrieb einer Automatenvideothek ist an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen nach der derzeitigen Rechtslage in Baden-Württemberg verboten.
Gab es eine Gesetzesänderung?
Viele Grüße
J. Neu
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26
26.07.2011 16:10 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Tja, das wenn wir wüssten. Die Mitteilung des IM lautete schlicht:
Es wird mitgeteilt, dass das Innenministerium die Rechtsauffassung vertritt, dass der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen keine öffentlich bemerkbare Arbeit im Sinne von § 6 Abs. 1 FTG darstellt, die geeignet ist, die Ruhe der Sonn- und Feiertage zu beeinträchtigen.
Die Regierungspräsidien werden gebeten, die Kreis- und Ortspolizeibehörden zu unterrichten.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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27.07.2011 11:59 |
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JNit

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Ich war auch etwas überrascht als das auf meinem Tisch gelandet ist...
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28.07.2011 09:03 |
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Verwalter
Mitglied
 

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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Hallo liebe Foranerinnen und Foraner,
in der heutigen Pressemitteilung des VGH Ba-Wü ist zu lesen:
"Der Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist in Baden-Württemberg weiterhin verboten. Dies hat der 9. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 15.08.2011 (Az.: 9 S 989/09) entschieden. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, mit dem die Klage eines Videothekenbetreibers gegen eine von der Stadt Achern erlassene Verbotsverfügung abgewiesen worden war."
Hier gibts die Pressemitteilung im Volltext
Wie passt aber dazu die Mitteilung des IM, die Kollege Morlock unter Beitrag #27 zitiert hat?
Bedeutet das vielleicht, dass eine Änderung des FTG unmittelbar bevorsteht von der aber noch niemand wissen soll? >> geheime Kommandosache
__________________ Freundliche Grüße
Verwalter
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24.08.2011 15:03 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Tja, das wenn wir wüssten... Aber wir werden es im Zweifelsfall ja noch spät genug erfahren.
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Siegbert Morlock
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30
25.08.2011 07:51 |
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Sigi2910
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
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Unser Städtetag hat was dazu gesagt.
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26.08.2011 14:23 |
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opb2000
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Wollte mal nachfragen ob jemand weiß, ob es da jetzt was neues gibt?
Auch wir haben die Mitteilung vom IM, aber auch die vom Städtetag bekommen. Soweit mir bekannt, wurde aber das FTG Ba-Wü bislang nicht geändert, oder?
Danke vorab für eure Rückmeldung.
Grüße!
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14.11.2014 13:19 |
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